Bischof Lorenz von Bibra und Bischof Rudolf luden auf viele ihrer Lehen finanzielle Belastungen, so beispielsweise auf die, die Erasmus Zollner (Asmussen Zollern) und Christof Stieber von Rabeneck (Christoffen Stiebern) hielt. Darüber entsteht zwischen den Stiebern und Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt am Hofgericht. Auf Christof Stieber folgt dessen Sohn Andreas (Andressen Stiebern seinen Sohn), und nach dessen Tod erhalten seine Bürgen Joachim Stieber, Joachim von Kundsfeld und Georg Wanbach (Joachim Stiebern, Joachim von Kundtsfeld, Georg von Wanbach als vorg gedachte Stieber Burgen) die bischöflichen Schulden. Bischof Friedrich von Wirsberg einigt sich mit ihnen, zahlt ihnen 1100 Gulden aus und beendet die Auseinandersetzung.
Eberhard von Dobeneck (Eberhart von Dobeneck) verzichtet für sich und seine Brüder Wolf (Wolff) und Heinrich (Heinrich) sowie deren Erben alle Streitforderungen und Rechte, die sie bisher an das Stift Würzburg auf dem Gut zu Rambach (Rambach) bei Schlüsselfeld (schlusselfeldt) und allen dessen Zu- und Eingehörungen hatten. Bischof Konrad von Bibra setzt einen Vertrag auf, Bischof Friedrich von Wirsberg nimmt den Kauf auf, den Hessel von Grumbach (heslin von Grumbach) getan hat, und bezahlt an die von Dobeneck 800 Gulden, an Wolf von Crailsheim (Wolffen von kreilsheim) auf dem Sitz Rambach 1000 Gulden, an Johann Fuchs von Bimbach (Jonhan Fuchsen) ebenfalls 1000 Gulden, 200 Gulden an einen Bürger von Bamberg (Bamberg) - Gutknecht (Gutknecht) genannt, 100 Gulden an einige Bürger von Schlüsselfeld sowie 400 Gulden an Johann von Egloffstein (hansen von egloffstain), Franz Gressen (Frantzen Gressen) und Andreas Stieber von Rabeneck (Endressen stiebung). 800 Gulden sind Verlustgeld.