Das Jägermeisteramt des Hochstifts Würzburg geht von den Grafen von Truhendingen (Truhendingen) mit Bewilligung Bischof Johanns von Egloffstein an Erkinger von Seinsheim (Erckingern von Sainsheim zum Steffansberg) und damit an die von Seinsheim über. Diese empfangen das Amt erblich in männlicher Linie. Ebenso empfangen sie das Amt später auch von Bischof Johann von Brunn. Später erhalten die Herren von Schwarzenberg (Schwartzenberg), als Nachkommen der von Seinsheim, das Amt.
Ein Hof und Schaftrieb, genannt Gisubel, gehört den Herren von Seinsheim (den von Sainshaim). Der Domdekan von Würzburg einigt sich mit der Witwe Engelhardts von Seinsheim (fraw Metzen Engelharten von Sainshaim verlassen witwe) über die Ausmaße des Schaftriebs. Die Nachtragshand nennt die Orte Thalhaim und Westhaim.
Die Bürger von Ochsenfurt (Ochsenfurt) übergeben ein Revers nachdem etliche Herren von Seinsheim (von Sainsheim) ihre briue) bezahlt haben.
Bischof Rudolf von Scherenberg lässt den Galgen in Astheim abreißen und gesteht den Herren von Seinsheim die 1408 verliehenen Freiheiten in Bezug auf die Gerichtsbarkeit nicht zu.