Herr Albrecht von Hohenlohe (Albrecht von Hohenlohe) trägt Möckmühl (Meckmueln [Nachtragshand: Meckmühl]) vom Stifft Würzburg als Lehen. Dieses vermacht er seiner Frau Hedwig von Castell (frawen Hedwigen) mit Erlaubnis Bischof Wolfram von Grumbachs.
Das Schloss und die Stadt Möckmühl (Meckmuln) sind Eigentum des Hochstifts Würzburg und der Grafschaft von Hohenlohe zu Lehen. Albrecht von Hohenlohe (her albrecht) empfängt beides samt allen Zugehörungen von Bischof Otto von Wolfskeel zu Lehen.
Albrecht von Hohenlohe (Albrecht von Hohenlohe) stirbt ohne leibliche Erben, weshalb Möckmühl (Meckmuln) an Bischof Otto von Wolfskeel zurückfällt. Er gibt es den Brüdern Gottfried von Hohenlohe-Weikersheim und Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Gotfriden von Hohenlohe [...]seines brueders) zu Mannlehen im Tausch für deren Rechte, Obrigkeiten und Gefälle, die diese zu Kitzingen (Kitzingen) und Heidingsfeld (Haidingsueld) besitzen.