König Heinrich VII. erteilt allen weltlichen und geistlichen Fürsten die Freiheit, alle Pfahlbürger im Reich zu vertreiben und zu verbannen.
Im Verlauf weiterer Jahre gestatten die Könige und Kaiser einigen Reichsstädten in den Territorien der Fürsten, Münzen zu prägen und herausauszugeben, welche etwas geringer sind, als die Münzen der Fürsten. Es gibt Beschwerden darüber, dass die Münzen der Fürsten zerschnitten und wieder eingeschmolzen werden. Die Fürsten tragen ihre Beschwerde auf einem Hof- oder Reichstag in Worms vor und König Heinrich VII. schafft die Privilegien der Reichsstädte wieder ab.
König Heinrich VII. gibt dem Stift Würzburg die Freiheit, dass niemand neue Burgbauten oder Befestigungen bauen soll, wenn sie dem Stift zum Nachteil werden. Diese Freiheit bestätigt sein Vater Kaiser Friedrich II.
König Heinrich VII. erlässt zu Worms (wormbs) eine neue Ordnung, dass kein Fürst neue Ordnungen, Gebote oder Satzungen ohne die Bewilligung des Königs erlassen darf.
König Heinrich [VII.] verordnet auf Gesuchen und Bitten der Fürsten zu Worms (wurmbs), dass kein Fürst oder anderer ohne Bewilligung der Furnembsten im Land ein Gebot oder eine Ordnung erlassen oder erneuern darf.
Kaiser Friedrich II. erkennt die Abschaffung des Münzrechts der Reichsstädte durch seinen Sohn Heinrich VII. im Jahr 1232 als rechtskräftig an. Trotzdem beschweren sich der Mundschenk und der Schultheiß König Heinrichs VII. in Schweinfurt bei Bischof Hermann von Lobdeburg aufgrund der Münz-Regalien des Hochstifts. Auf Bitten des Bischofs wird die Beschwerde durch Heinrich VII. abgewiesen.