Johann Truchsess von Sternberg (Hans Truchsess) und Bischof Rudolf von Scherenberg legen in einem Vertrag fest, dass der Bischof die Summe von 9124 Gulden dem Truchsess um 2000 Gulden erhöht. Dafür gibt Johann Truchsess dem Bischof von den 20 Gulden, welche er durch die Nutzung von Schloss und Amt Rottenstein erhält, einen Gulden ab.
Peter von Eberstein (Peter von Eberstain) stirbt bevor er Karl Zoller (Carn Zoller) das geliehene Geld zurückzahlen kann. Daher wendet sich Karl an die Bürgen Johann Truchsess von Sternberg (Hannsen Truchsessen zu Sternberg) und Johann Zufras aus Althausen (Hannsen Zufrasen zu Althausen) . Diese klagen die Schulden von der Witwe Peters von Eberstein, Margaretha von Seinsheim, vor dem Landesgericht des Herzogtums Franken ein. Aus dem ersten Beschluss (ex primo decreto) des Gerichts erhalten sie die Güter des Verstorbenen zu Marktsteinach.
Die beiden Bürgen Johann Truchsess von Sternberg (hanns Truchsess) und Johann Zufras (Hanns Zufras) müssen auf ihren Anspruch verzichten.
Margaretha von Seinsheim (die fraw) einigt sich mit Johann Truchsess von Sternberg und Johann Zufras außergerichtlich im Bezug auf die Schulden, die ihr verstorbener Mann noch hatte.