6. Heimgefallene Mannlehen sollen Adligen wieder verliehen werden.
7. Der Bischof soll die Orte innerhalb seines Hochstifts mit Dienern belegen und diese dort patroullieren lassen. Der Nachrede, die über das Frankenland kursiert soll entgegengewirkt werden.
8. Werden die armen Leute der Adligen mit Steuern und anderen Abgaben belastet, so sollen auch diejenigen beschwert werden, die neben diesen sitzen und zum Bischof gehören.
9. Es wird verboten, mit den Stiftsverwandten und den Gütern und Lehen des Adels nicht im Sinne des alten Rechts zu verfahren.
10. Treulose und ungehorsame Bauern von Adligen sollen von Amtleuten, Kellern und anderen Verwandten des Hochstifts Würzburg verglichen und verhandelt werden, als wären sie Angehörige des Hochstifts. Dadurch würden die Bauern von Gericht zu Gericht geschoben werden, wodurch sie weitere Schäden vom Adel zugefügt bekommen.
11. Der würzburger Bischof will dem Adel seine angestammten Lehen nicht verleihen, außer es handelt sich um Erblehen.
12. Dieser Artikel bezieht sich auf den 5. Artikel bezüglich dem Kauf und Verkauf von Lehen.
13. Fremde werden von Dienern und Amtleuten des Bischofs geschlagen, gefangen und gefesselt.
14. Adlige sollen bei der Aufnahme in Klöster bevorzugt werden.
15. Marien-Klöster sollen in bessere Ordnung gebracht werden.