König Otto der Große gibt dem Würzburger Domkapitel das Privileg, künftig in Notsituationen einen Bischof aus den eigenen Reihen zu wählen. Die die königlichen und kaiserlichen Rechte sollen jedoch nicht als eingeschränkt, betrachtet werden.
König Wenzel genehmigt Bischof Gerhard von Schwarzburg, eine Weinsteuer im Hochstift Würzburg zu erheben.
König Wenzel bewilligt Bischof Gerhard von Schwarzburg, für ein Jahr den zwanzigsten Pfennig von allen Gütern, einen Turnos (Münzeinheit) von jedem Malter Mehl sowie bei Kaufgeschäften drei weiße Pfennige von jedem Pfund Heller zu nehmen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Papst Bonifatius IX. genehmigt Bischof Johann von Egloffstein, einen Zehnten von der Geistlichkeit des Hochstifts mit Ausnahme des Deutschen Ordens zu erheben.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
König Sigismund genehmigt Bischof Johann von Brunn, eine zehnjährige Datz auf Wein oder das Ungeld zu erheben.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt der Stadt Dettelbach (Detelbach) drei Jahrmärkte an Mariä Lichtmess (2. Februar), Maria Magdalena (22. Juli) und St. Matthäus (21. September) sowie einen Wochenmarkt an einem jeden Montag.
Bischof Lorenz von Bibra gibt der Stadt Dettelbach (Detelbach) das Privileg, Klagen am Stadtgericht mit einem geringeren Streitwert als zehn Gulden abzuweisen.
Papst Alexander VI. gibt Bischof Lorenz von Bibra und seinen Nachfolgern die Freiheit, straffällige Priester durch ein Gremium bestehend aus einem Bischof, zwei Äbte und sechs Priesters zu degradieren oder zu entweihen.
Papst Clemens VII. gibt Bischof Konrad von Thüngen das Indult, dass er das Hab und Gut sowie das Einkommen von Personen, die ihre Ordenskleidung ablegen und den Orden verlassen, in Besitz nehmen und zum Unterhalt von Gelehrten oder für andere sinnvolle Dinge einsetzen darf.
Papst Clemens VII. gibt Bischof Konrad von Thüngen und dessen Nachfolgern ein Indult, die Güter, Privilegien, Schriften, Kleinodien, und Vermögen aller Klöster zu beschützen und die administrative Verwaltung zu übernehmen. Papst Paul III. bestätigt dieses Indult Bischof Konrad von Bibra bis auf Widerruf.