In der im vorherigen beschriebenen Erzählung über das Untermarschallamt und die adeligen Inhaber dessen, wurden ausführlich die zugehörigen Eingehörungen, Nutzungen und Gefälle behandelt, die die Würzburger Bischöfe den Untermarschällen zu Lehen gegeben haben. Dabei handelt es sich um folgendes: Das Dorf Unterlauer (Vnder LaurLeutershausen), sechs Lehen in Elsbach (Elspe), zwölf Morgen Weingarten in Strahlungen (Stralingen), zwölf Morgen Weingarten in Nüdlingen (Nütlingen), der halbe Zehnt von Gössenheim (Gössesshaim), 60 (gülthunere) aus Wülfershausen (Wülferichshausen).
Bischof Hermann von Lobdeburg hat auf Bitte Heinrichs von Lauer (Hainrichen von Laure) das Untermarschallamt mit allen seinen Rechten und insbesondere mit dem Dorf Unterlauer an Volger von Eberstein (volggeren von Eberstain) und seine Brüder vermacht.
Zu Unterlauer (Vnderlaur) hat Wilhelm von Hutten einen Sitz und etliche Güter. Der Rest soll Graf Wilhelm I. von Henneberg (Graue Wilhelm) zustehen, der über die Obrigkeit verfügt.