Wachenroth wird erstmals urkundlich erwähnt. Ein Graf Ezzilo schenkt unter anderem Besitzungen in Gutenstetten, Lonnerstadt, Wachenroth, Sambach und Steppach an das Kloster Fulda.
Retzbach wird erstmals urkundlich in einem Vergleich des Würzburger Bischofs Wolfgar mit dem Kloster Fulda über das in der Würzburger Diözese gelegene Fuldaer Klostergut erwähnt.
Die Holzmühlen, schon immer bedeutend für Remlingen, werden vermutlich erstmals 815 als "Mulinhus" erwähnt
Großlangheim wird erstmals urkundlich erwähnt. In der Gründungsurkunde des Klosters Megingaudshausen wird der Ort "Lancheim" genannt. Jesko Graf zu Dohna schreibt in seinem Beitrag über Großlangheim, dass diese Bezeichnung weder Klein- noch Großlangheim zugeordnet werden kann.
Die Gründungsurkunde des Benediktinerklosters Megingaudshausen nennt unter anderem "Biberoth" als Gründungsausstattung. Dies stellt die erste urkundliche Erwähnung von Markt Bibart dar. Der Ortsname wird als 'Biberöde', d.h. öde Gegend, in der Biber leben, gedeutet.
Graf Megingaud und seine Gemahlin Ima gründen das Kloster Megingaudhausen und schenken ihm unter anderem Güter in Kleinlangheim. Obwohl hier nicht eindeutig klar ist ob Klein- oder Großlangheim gemeint ist, wird es als die urkundliche Erstnennung Kleinlangheims angesehen.
Oberzenn wird erstmals in einem Verzeichnis der im Rangau gelegenen Güter des Klosters Lorsch unter dem Namen "Cenne" genannt.
Marktbergel wird in einem Diplom "bargilli" genannt (= Ort der Bargilden). Die Bezeichnung "Bargilden" bedeutet "die Königsfreien des fränkischen Staates" und dient als Beleg für die merowingisch-karolingische Staatsorganisation.
In einer Schenkungsurkunde an das Kloster Fulda wird Gemünda erstmals erwähnt.
Marktsteinach wird urkundlich erwähnt.