Der Zeitpunkt der Verleihung der Wachenrother Märkte ist unbekannt. Eine Rechnung von 1693/94 lässt aber den Schluss zu, dass die Märkte zu diesem Zeitpunkt schon lange in Betrieb sind. Es wird auch Marktgeld erhoben.
Die Wildensteiner Reichsritter können ihren stark verschuldeten Besitz, darunter Presseck, nicht mehr halten. Das Hochstift Bamberg erwirbt die sogenannte "wildensteinische Herrschaft" mit sämtlichen Besitzungen und Rechten.
Nach der Limpurger Landesaufteilung bezieht Schenk Georg Eberhard das Schloss.
Nach dem Tod des Bamberger Fürstbischofs Marquard Schenk (von Stauffenberg) werden seine weltlichen Verwandten mit dem größten Teil der Güter in Heiligenstadt belehnt. Sie erhalten auch das Patronatsrecht.
Georg Karl Muffel und Johann Christoph Muffel erlassen den Eschenauer Metzgern eine detaillierte Handwerkerordnung.
Wann Schondra das Marktrecht zugesprochen bekommt, ist unklar. In der fuldischen Profeßurkunde des Hermann Reith von 1696 wird Schondra als Marktflecken bezeichnet. Markttermine sind der 24. Februar, der 1. Mai und der 14. Oktober.
Die Schenkstatt zu Pfarrweisach soll durch einen Prozess zwischen dem Würzburger Bischoff Johann Gottfried und Johann Casimir gerettet werden.
Markgraf Ernst von Brandenburg-Bayreuth verpfändet Oberkotzau an seinen Vetter Georg Albrecht von Brandenburg-Kulmbach. Im Jahr 1701 erwirbt der Vetter den Ort mit seinen Zugehörungen um 54000 Gulden.
Die geächtete Linie der von Thüngen in Burgsinn ist ausgestorben, die Reichsacht wird aufgehoben.
Der Religionsrezess (sogenannter "Mainzer Rezess") zwischen dem Mainzer Kurfürsten Lothar Franz und dem aus der Reichsacht gekommenen Freiherrn von Thüngen findet statt. Darin wird den Freiherrn von Thüngen und den ihrigen die Einführung der Augsburgischen Konfession auf einem Seitenaltar der katholischen Kirche in Burgsinn zugestanden. Der Religionsvergleich erteilt zudem die Abmachung, dass den Freiherrn von Thüngen bischöfliches Recht auf Verwaltungsbezirk und Regierungsgewalt zusteht.