Zapfendorf wird erstmals urkundlich erwähnt. Es befindet sich in der Hand der Grafen von Andechs-Meran, die durch diese Urkunde ihren Dienstmann Eberhard "Forscho" (Förtsch) von Thurnau und dessen Sohn, Albert von Wildenrode, mit dem Dorf Zapfendorf belehnen.
Nassenfels ist erstmals als eichstättische Burg belegt. Unter Bischof Konrad II. (von Pfeffenhausen) erfolgt weiterer Ausbau.
Ammerndorf wird erstmals urkundlich erwähnt: Die Burggrafen Conrad I. und sein Sohn Friedrich II. von Nürnberg erklären, dass sie zugunsten des Klosters Heilsbronn auf ihre angeblichen Herrschaftsrechte über Güter und Personen in Ammerndorf ("Amelratorf") verzichten.
Gaimersheim geht an die Wittelsbacher über.
In dieser Zeit muss Gaimersheim zum Markt geworden sein. Es gibt keine Gründungsurkunde, kein Gründungsdatum und keinen eindeutig erwiesenen Gründungsakt. Mit der Markterhebung ist auch eine Erweiterung der Befestigungsanlagen verbunden, deren Verlauf um den alten Ortskern aus den Flurkarten noch gut zu erkennen ist. Die Reste des Walles sind an der Ortsstraße "Am Wallgraben" noch erhalten.
Trotz der Übernahme des Ortes durch das Hochstift Bamberg hält sich das adelige Halsgericht in Buttenheim. Seit 1307 liegt es in den Händen der Familie von Stiebar, die es von den Schlüsselbergern gekauft hatten.
Kurz vor seinem Tod überträgt Herzog Otto von Meranien die Vogteirechte über Marktschorgast an das Stift St. Jakob in Bamberg zurück.
Der letzte Herzog von Meran, Otto II., wird auf seiner Burg bei Weismain ermordet. Wirsberg kommt somit in den Besitz der Grafen von Orlamünde.
Papst Innozenz IV. nimmt das Heilsbronner Marienkloster samt Klosterbesitz, darunter auch "Amilradorf", in seinen Schutz.
In einer Schenkungsurkunde des Grafen Poppo wird das Vogteirecht der Grafen von Wertheim über Helmstadt bestätigt. Die Grafen von Wertheim, fuldische Lehensträger und Vogteiinhaber über das Bonifatiuskloster Holzkirchen (Nebenkloster der Abtei Fulda), hatten wohl schon viel früher das Vogteirecht in Helmstadt erlangt. Die Zentgerichtsbarkeit liegt ebenfalls bei den Grafen von Wertheim, wobei diese wohl würzburgisches Lehen war, das Vogteirecht fuldisches Lehen.