Die Herrschaft Speckfeld kommt als Ganzes in den Besitz der Schenken von Limpurg. Die Zweiteilung des Ortes Einersheim endet.
Sommerhausen kommt in den Besitz der Limpurger und bleibt es bis zu deren Aussterben im Jahr 1713.
Erkinger von Schwarzenberg kauft Herrnsheim und begründet damit die bis Ende des Alten Reiches andauernde Ortsherrschaft der späteren Fürsten zu Schwarzenberg.
Henneberg-Römhild erwirbt neben anderen Orten auch Nordheim v. d. Rhön.
Sulzfeld wird vom Fürstbischof Johann II. (von Brunn) verpfändet und schließlich an den Ritter Konrad von Rosenberg zur Hälfte verkauft.
Markgraf Friedrich I. setzt fest, dass zum "Niederland" seines Markgraftums im Falle einer Teilung unter seinen Söhne unter anderem Colmberg und Leutershausen gehören sollen.
Die nach dem Tod Johanns II. von Heideck aufgekommenen Erbstreitigkeiten in der Familie werden beigelegt und der Besitz der Heidecker unter den Brüdern Johann III. und Konrad II. aufgeteilt. Johann III. wählt die Herrschaften Dollnstein und Wellheim.
Markgraf Johann von Brandenburg bestätigt Wirsberg das Recht des Mälzens und des Brauens sowie die Schankgerechtigkeit und "all andere Stattrechte und Gewohnheiten". Zu diesem Zeitpunkt muss Wirsberg bereits das Marktrecht besessen haben.
Im Hausvertrag dieses Jahres erhält Johann, der älteste Sohn Friedrichs VI. (als Markgraf von Brandenburg nun Friedrich I.) das Oberland, zu dem jetzt auch Hoheneck und Ipsheim gehören. Von nun an bis in das 19. Jahrhundert gehört Ipsheim zum Markgraftum Brandenburg-Kulmbach/Bayreuth.
Bei der Erbteilung wird Emskirchen erstmals dem Lande ob dem Gebirg zugewiesen.