Markgraf Albrecht Achilles von Brandenburg belegt den Pfarrer von Oberhöchstädt und die Frühmesser von Reinhardshofen und Dachsbach mit einer Türkensteuer. Die Priester berufen sich jedoch auf ein päpstliches Mandat, nach dem sie nur durch die Bischöfe besteuert werden dürfen. Der Streit endet erst 1482 mit einer Niederlage des Landesherrn.
Hiltprant III. von Thüngen, der vermutlich 1492 verstirbt, verpfändete seine Hälfte von Büchold an Konrad von Hutten. Die betreffende Urkunde ist nicht überliefert.
Die Herren von Lichtenstein haben eine herausragende Bedeutung unter den Grundherren in Gemünda. Apel von Lichtenstein wird in einem Bamberger Lehenbuch "Ritter zu Gemünde" genannt.
Schenk Wilhelm verkauft Sommerhausen an Würzburg.
Kaiser Friedrich III. (HRR) übersendet dem Eichstätter Bischof Wilhelm (von Reichenau) die gesiegelte Urkunde der Marktrechtsverleihung.
Georg von Seckendorff ist öttingischer Vogt in Aufkirchen.
Die neue Dorfordnung des Würzburger Bischofs Rudolf II. (von Scherenberg) nennt drei Gerichte für Randersacker: Ein Hubgericht (für Pacht- und Lehensfragen), ein Kammergericht (für Lehensfragen der Grundherren, verhandelt durch fürstbischöfliche Beamte), und ein Schöffengericht. Mit der neuen Dorfordnung werden die drei Gerichte abgeschafft und dafür ein allgemeines Dorfgericht angeordnet.
Burgebrach ist Sitz eines Amtes des Hochstifts Bamberg.
Pfarrweisach untersteht als Ganerbendorf zwei Herrschaften und somit zwei Schultheißen.
Thomas Rüdt von Collenberg löst Haman Echter von Mespelbrunn als Pfandnehmer von Mönchberg für 1820 Gulden ab.