Graf Schwarzenberg erwirbt den Großteil der Lehen und Rechte in Geiselwind, die er damals aus dem Erwerb von 1429 nur zum Teil hatte. Annett Haberlah-Pohl nennt in ihrem Beitrag zu Geiselwind das Jahr 1426, in dem das Dorf in den Besitz der Herren zu Schwarzenberg übergeht. Geiselwind ist Sitz eines schwarzenbergischen Amtes.
Hiltprant III. von Thüngen, der vermutlich 1492 verstirbt, verpfändete seine Hälfte von Büchold an Konrad von Hutten. Die betreffende Urkunde ist nicht überliefert.
Die Herren von Lichtenstein haben eine herausragende Bedeutung unter den Grundherren in Gemünda. Apel von Lichtenstein wird in einem Bamberger Lehenbuch "Ritter zu Gemünde" genannt.
Schenk Wilhelm verkauft Sommerhausen an Würzburg.
Kaiser Friedrich III. (HRR) übersendet dem Eichstätter Bischof Wilhelm (von Reichenau) die gesiegelte Urkunde der Marktrechtsverleihung.
Georg von Seckendorff ist öttingischer Vogt in Aufkirchen.
Die neue Dorfordnung des Würzburger Bischofs Rudolf II. (von Scherenberg) nennt drei Gerichte für Randersacker: Ein Hubgericht (für Pacht- und Lehensfragen), ein Kammergericht (für Lehensfragen der Grundherren, verhandelt durch fürstbischöfliche Beamte), und ein Schöffengericht. Mit der neuen Dorfordnung werden die drei Gerichte abgeschafft und dafür ein allgemeines Dorfgericht angeordnet.
Roßtal teilt sich grundherrschaftlich in fünf Gruppen auf. Die 53 Anwesen gliedern sich in: 28 markgräfliche Anwesen, zehn zur Kirche gehörige Anwesen, acht zum Burggut gehörige Anwesen, fünf nürnbergische Anwesen und zwei leonrodische Reichslehen.
Bischof Rudolf II. (von Scherenberg) von Würzburg löst eine Pfandschaft wieder ein, die Schloss und Amt Trimberg beinhaltet sowie unter anderem das ganze Dorf Euerdorf.
Das Dorfgericht in Maßbach steht unter der Leitung der Herren von Maßbach als Lehensleute der Grafen von Henneberg und setzt sich aus den beiden Dorfschultheißen und zwölf Schöffen zusammen.