Das Wasserschloss wird unter den Freiherren von Würtzburg als Barockschloss neu gebaut, nachdem es im Bauernkrieg zerstört worden ist.
Felix Rehm von Kötz ist öttingischer Vogt in Aufkirchen.
Als Jobst von Künsberg 1591 ohne Leibeserben stirbt, fällt das Rittermannslehen Gossenreuth zum Teil zu den Grundholden in Weidenberg.
Der Wert des gesamten Besitzes der Thünger in Büchold wird auf 136.860 Gulden, 13 Batzen und einen Pfennig geschätzt. Die Gerichtsbarkeit ist in dieser Schätzung jedoch nicht berücksichtigt. Der Wert des Schlosses mit den zugehörigen Gebäuden wird auf 12.000 Gulden geschätzt. Für den Unterhalt von Schule, Kirche und Pfarrer werden 3000 Gulden veranschlagt.
Helmstadt gehört zum wertheimischen Amt Remlingen.
Der evangelisch gesinnte Pfarrer Jageisen wird von seiner Pfarrei Markt Bibart vertrieben und als Nachfolger der römisch-katholische Pfarrer Dörfler durch den Würzburger Bischof Julius Echter (von Mespelbrunn) eingesetzt.
Die Brüder Hans Bernhard und Georg Friedrich von Thüngen werden vom Würzburger Bischof Julius Echter (von Mespelbrunn) am 14. Juli bzw. vom Domkapitel am 14. September mit dem Bücholder Besitz belehnt.
Die Thüngen verkaufen Büchold für 125.000 Gulden an Dietrich Echter von Mespelbrunn, um die von ihrem Vater geerbten Schulden tilgen zu können.
Kaiser Rudolf II. (HRR) bestätigt dem neuen Herrn von Büchold, Dietrich Echter von Mespelbrunn, Blutbann, Halsgericht und Asylrecht des Ortes. Das Recht, Juden anzusiedeln, geht allerdings nicht auf Dietrich über.
In den Orten, welche im Lehensbrief von 1556 als würzburgische Lehen bezeichnet worden waren, lässt sich Freiherr von Krichingen als Bevollmächtigter des Hochstifts Würzburg die Erbhuldigung leisten, darunter auch in Helmstadt.