Der zum Hochgericht Rothenkirchen gehörige Galgenberg befindet sich nördlich der Ortschaft.
Das Halsgericht Marktbergels ist seinem Wesen nach eine Zent.
Der höchste Gerichtsherr in Bürgstadt ist der Mainzer Erzbischof, er verleiht auch das Zentgrafenamt. Mit dem Ende des Mainzer Kurstaates endet auch die Geschichte der Zent Bürgstadt.
In Auerbach wird das Halsgericht noch ausgeübt.
Durch die Etablierung der unmittelbar Würzburg unterstehenden Zehnt Schlüsselfeld aus dem dortigen Vogteiamt geht der Einfluss der Zehnt Burghaslach im Gebiet nördlich der Reichen Ebrach verloren.
Im Schöffengericht Retzbachs werden nur Fälle des zivilen Rechts verhandelt. Peinliche Gerichtsverfahren, die Strafen an Leib und Leben nach sich ziehen, werden von der Karlstädter Zent verhandelt.
Retzbach besitzt als Tagungsstätte der höheren Gerichtsbarkeit eine gewisse Mittelpunktsfunktion für die umliegenden dazugehörigen Orte.
Die Herren von Dürn üben als Schutzvögte die Ortsherrschaft in Weilbach aus.
Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges leben nur noch ca. 50 Untertanen der Markgrafen von Ansbach in Treuchtlingen, zusätzlich sechs herrschaftliche Angestellte: Der Amtsverweser, der Schulmeister, der Förster und ein Schütze, der Amtsknecht und der Torwart, sechs Juden und fünf Untermieter. 21 Höfe stehen leer und verlassen.
Vor dem Jahr 1400 kann nur von Hochgerichtsherren gesprochen werden, denn geschlossene Hochgerichtssprengel gibt es zu dieser Zeit nicht. Im Sualafeldgau ist eigentlich der Kaiser alleiniger Hochgerichtsherr, hat diese Funktion aber an die Grafen von Graisbach übertragen, bis diese mit Graf Berthold von Graisbach 1342 im Mannesstamm aussterben.