Der Familie von Pölnitz gelingt es, die Zentgerichtsbarkeit über ihre Untertanen von der Zent Schlüsselfeld und die niedere Gerichtsbarkeit (Vogtei) über alle Untertanen in Hohn am Berg, Wüstenbuch und Aschbach zu erwerben. In Aschbach haben die Freiherrn von Pölnitz zudem das Einfangsrecht und die Auslieferungspflicht. Das von pölnitzsche Patrimonialgericht besteht bis 1848.
Friedrich Dietrich Kämmerer von Worms erlässt eine Dorfordnung für Büchold, die bis 1737 in Kraft bleibt. Sie regelt auch das Dorfgericht.
Für Ammerndorf wird eine neue Gemeindeordnung ausgearbeitet. Die ursprüngliche Fassung aus dem 16. Jahrhundert geht während des Dreißigjährigen Krieges verloren.
Nordheim v. d. Rhön hat ein Siegel.
Da bei einem Hexenprozess in Schnaittach trotz Folter kein Geständnis der angeklagten Frauen herbeigeführt werden kann, werden diese freigelassen. Es kann daher nicht von einem Hexenwahn im Rothenberger Land die Rede sein.
Johann Leonhard Burkas wird als Amtspfleger in Aufkirchen genannt.
Für Wirsberg sind folgende Personen verantwortlich: Amtsvogt Nikolaus Prell, Amtsbürgermeister Otto Fickenscher und die weiteren Bürgermeister Caspar Hönicka, Conrad Senfft, Johann Schmauß sowie die Ratsmitglieder. Daneben der Gerichtsschreiber, der Pfarrer und der Schulmeister.
Im Neustadter Vertrag zwischen Würzburg und Sachsen-Eisenach werden alle rosenbachischen, bisher Sachsen lehnbare Stücke zu Maßbach, Poppenlauer und Rothausen an Würzburg abgetreten. Der rosenbachische Zentgraf muss sich nun von Würzburg mit dem Blutbann belehnen lassen.
Das Hochstift Bamberg erwirbt die Vogtei über Buttenheim von der Obristin von Bose. Sie selbst war eine Geborene von Stiebar und hatte die Vogtei wiederum von ihrem Bruder geerbt.
In Lenkersheim existiert ein neues Gerichtsbuch.