Eines der ältesten Würzburger Lehensbücher belegt, dass die Herren von Seinsheim Dorf und Halsgericht in Randersacker besitzen – zur Hälfte jedoch als Lehen des Hochstifts Würzburg.
Der Gerichtsplatz des Bürgstädter Zentgerichts ist der Miltenberger Engelsplatz, welcher in der Nähe der Miltenberger Stadtmauer liegt. Der Zentgalgen und somit der Hinrichtungsplatz liegt in der Nähe des Waldes an der Straße Richtung Eichenbühl.
Das älteste Siegel der Stadt Auerbach ist nicht bekannt. Erst aus der pfälzischen Zeit ist ein Siegel mit der Inschrift "Sigillum + Averbach + sinceris + comitavi + Palatino + fidelis" überliefert. Auf dem Siegel ist auf einem Dreiberg ein Auerochse zu sehen, der einen quadrierten Schild um den Hals trägt.
Für Schondra ist spätestens seit dieser Zeit ein Dorfgericht bezeugt. Der Schultheiß oder Bürgermeister hielt dort mit seinen Schöffen, den Gemeinderäten und Vertretern der Filialorte unter der Aufsicht des Fürstlichen Amtmannes zweimal im Jahr, meist an Heilig-Drei-König und an Kiliani, Gericht.
Die Propstei Tulba hat in Schondra ihren eigenen Schultheiß.
Der Landrichter von Graisbach beansprucht bis 1365 das Hoch- und Niedergericht in Treuchtlingen.
In Wachenroth besteht ein Fraisch- und Halsgericht, das vom bischöflich-bambergischen Amtmann überwacht wird.
Der Gerichtsbezirk der Zent Retzbach umfasst neben dem Zentort Retzbach selbst noch die Gemeinden Erlabrunn, Gadheim, Güntersleben, Oberleinach, Retzstadt, Thüngersheim, Unterleinach, Veitshöchheim und Zellingen.
Seit der Marktrechtsverleihung ist ein Rat in Treuchtlingen anzunehmen. Im Jahr 1439 wird ein Bürgermeister genannt.
Vor dem Jahr 1400 kann nur von Hochgerichtsherren gesprochen werden, denn geschlossene Hochgerichtssprengel gibt es zu dieser Zeit nicht. Im Sualafeldgau ist eigentlich der Kaiser alleiniger Hochgerichtsherr, hat diese Funktion aber an die Grafen von Graisbach übertragen, bis diese mit Graf Berthold von Graisbach 1342 im Mannesstamm aussterben.