Die Rüdt von Collenberg sind Miteigentümer des Weilbacher Dorfgerichts.
Burgebrach ist Sitz eines Hochgerichts und einer katholischen Pfarrei (Diözese Würzburg). Es gibt ein Schloss, ein Rathaus, ein Schulhaus, zwei Schenkstätten, eine Mühle und ein Haus mit Badegerechtigkeit.
Die Zent Frammersbach wird in das kurmainzische Oberamt Lohr a. M. integriert und durch einen Zentvogt verwaltet. Sie wird in den Urkunden als "Zentvogtei" oder "unsere Vogtei" bezeichnet.
In der Burg Gößweinstein lebt nur noch der Vogt. Der Amtmann lebt nun im Unteren Schloss.
Der Galgen in Stammbach dient lediglich als Hoheitszeichen, da die schweren Verbrechen werden in Kulmbach abgeurteilt.
Obernzenn ist bis 1516 dem Hochgerichtsbezirk Langenzenn zugehörig.
Der Bischof darf als Geistlicher die Blut- und Hochgerichtsbarkeit nicht ausüben. Er muss sich daher die Oberhoheit mit einem weltlichen Beauftragten teilen. In Plech sind das erst die Grafen von Sulzbach, später die Staufer und die Wittelsbacher.
Der Rat ist in Thierstein bezeugt. Der Rat setzt sich aus vier Bürgermeistern, acht Ratsherren und zwei gemeinen Vorstehern zusammen. Die Bürgermeister lösen sich quartalsweise ab. Der Landesherr veranlasst die Wahl und bestätigt die Gewählten.
Die freiherrliche Familie von Würtzburg ist Lehens- und Gerichtsherr von Mitwitz.
Das Schloss in Lonnerstadt dient bis dahin der Stadt Nürnberg bzw. deren "Landalmosenamt" als eine Art Amtsbau, worauf heute noch ein über dem Portal befindliches Wappen hindeutet. Es beherbergt bei besonderen Anlässen die Vertreter der Nürnberger Obrigkeit, wird aber vor allem von dem almosischen Vogt als Wohnung und Dienststätte benutzt.