Graf Philipp Ernst von Hohenlohe gibt seinem Residenzflecken Wilhermsdorf eine neue Gemeindeordnung, da die alte Ordnung von 1539 veraltet ist. In der neuen Gemeindeordnung werden unter anderem auch die Ämter aufgeführt, die es innerhalb der Gemeinde gibt (zwei Bürgermeister, Gemeindeversammlung etc.). Außerdem regelt sie die Rechte des Einzelnen gegenüber anderen Mitgliedern der Gemeinde und sie bestimmt die Höhe der Gelder, die der Einzelne in die Gemeindekasse zu entrichten hat (die "Gemeingelder", die Uhr- und Wachtgelder beinhalten, betragen jährlich einen Gulden 40 Kreuzer, für einen Hausgenossen allerdings nur 50 Kreuzer).
Die Zent Maßbach wird durch einen Vertrag zwischen dem Hochstift Würzburg und dem Deutschorden zu Münnerstadt nach Thundorf verlegt. Eine neue Zentordnung wird aber nicht erlassen.
Ägidius Waltz und Jakob Schorr werden als "Gerichtsverwandte" in Dachsbach genannt.
Das Hochstift Würzburg erlässt eine neue Dorfordnung für Büchold, die auf der alten dalbergischen basiert.
Johann Basilius Öder wird als Amtsverweser in Aufkirchen aufgeführt. 1742 wird er als Steuerverwalter genannt.
Ein neues Rathaus wird in Wiesentheid errichtet, nachdem das alte einem Brand zum Opfer gefallen ist. Über dem Torbogen ist das Wappen der Gemeinde eingelassen, das (im 17. Jahrhundert) einen Schild mit blauem Grund und darauf drei Stengel Heidekraut, aus grünem Rasen wachsend, darstellt. Das Wappen enthält bereits den Löwen der gräflich-schönbornschen Herrschaft.
Der Würzburger Amtskeller zu Poppenlauer gibt für die Religionsverteilung in Maßbach an, dass von den Würzburger Untertanen sechs Familien katholisch und 34 nicht katholisch seien. Unter den altrosenbachischen Familien seien ebenfalls sechs Familien katholisch und sechs nicht katholisch. Bei den neurosenbachischen Familien ist das Verhältnis elf zu 70. Des Weiteren gibt es noch 13 voitische, Kloster stephanische und Heiligenlehner nicht katholische Familien.
In Wirsberg amtiert der Vogt Raimund Anton Gottfried Fuchshöfer. Als er als Amtmann nach Zwernitz berufen wird, tritt Johann Nikolaus Funck an seine Stelle.
Die beiden Ämter in Weidenberg, das lindenfelsische und das markgräfliche, werden nun zusammengezogen und die mit übernommenen Beamten durch eine markgräfliche Kommission in ihre Funktion eingewiesen.
Heiligenstadt erhält eine Bürgermeister-, Gerichts- und Gemeindeordnung.