Das Hochgericht in Bergel wird vom Schultheiß ausgeübt. Es gibt ein Schulhaus und ein Rathaus im Ort und mindestens 49 Handwerkerhaushalte.
Nordhalben ist Sitz eines bambergischen Zentamtes und einer katholischen Pfarrei. Belegt sind vier Wirtshäuser, vier Mühlen, ein Brauhaus und eine Schule.
Durch eine Verordnung wird das Gericht in Wöhrd neu organisiert.
Dem Zapfendorfer Vogt sind sogenannte steuerbare Untertanen in den Orten Zapfendorf, Unterleiterbach, Reuth, Roth, Peusenhof, Sassendorf, Oberküps, Oberbrunn, Lauf, Freudeneck und Ebensfeld unterstellt, insgesamt 261 Haushalte.
Die über vierhundertjährige Herrschaft der Herren von Geuder endet. Durch den preußischen Minister Hardenberg werden der freien reichslehenbaren Hofmark ihre althergebrachten Rechte entzogen, der Ort okkupiert und unter preußische Verwaltung gestellt.
Durch einen Güteraustausch zwischen dem Fürsten von Öttingen-Spielberg und König Friedrich Wilhelm II. von Preußen kommt Dürrwangen zum Fürstentum Ansbach und unter die Jurisdiktion des königlichen preußischen Justizamtes Feuchtwangen.
Der Übergang des Markgrafentums Ansbach-Bayreuth an Brandenburg beinhaltet auch den Hochgerichtsbezirk um Obernzenn an Brandenburg.
Das königlich-preußische Kammeramt Neuhof wird gebildet.
Das preußische Justizamt wird von Meinbernheim nach Marktsteft verlegt.
Am 26.5.1797 wird die preußische Verwaltungsform durch eine Verordnung eingeführt. Dadurch wird das Oberschultheißenamt in Marktsteft abgeschafft und sein Amtsbezirk dem Kammerrat Mainbernheim einverleibt. Marktsteft wird allerdings Amtssitz des Justizamts Mainbernheim.