Emskirchen ist Sitz einer Oberforstmeisterei des Markgraftums Brandenburg-Bayreuth.
Die Niedergerichtsbarkeit unterliegt in Emskirchen dem Rat.
Durch eine Verordnung wird das Gericht in Wöhrd neu organisiert.
Dem Zapfendorfer Vogt sind sogenannte steuerbare Untertanen in den Orten Zapfendorf, Unterleiterbach, Reuth, Roth, Peusenhof, Sassendorf, Oberküps, Oberbrunn, Lauf, Freudeneck und Ebensfeld unterstellt, insgesamt 261 Haushalte.
Die über vierhundertjährige Herrschaft der Herren von Geuder endet. Durch den preußischen Minister Hardenberg werden der freien reichslehenbaren Hofmark ihre althergebrachten Rechte entzogen, der Ort okkupiert und unter preußische Verwaltung gestellt.
Durch einen Güteraustausch zwischen dem Fürsten von Öttingen-Spielberg und König Friedrich Wilhelm II. von Preußen kommt Dürrwangen zum Fürstentum Ansbach und unter die Jurisdiktion des königlichen preußischen Justizamtes Feuchtwangen.
Der Übergang des Markgrafentums Ansbach-Bayreuth an Brandenburg beinhaltet auch den Hochgerichtsbezirk um Obernzenn an Brandenburg.
Das königlich-preußische Kammeramt Ipsheim wird gegründet.
Die bisherigen Ämter Dachsbach und Neustadt, sowie den Klosterämtern Birkenfeld und Münchsteinach, bilden das Kammeramt Neustadt an der Aisch.
Dietenhofen gehört dem Kammeramt Neuhof an.