Im Jahr 1328 erwirkt der Ortsherr Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg von Kaiser Ludwig IV. dem Bayern (HRR) das Stadt- und Marktrecht für Roßtal. Theoretisch bleibt das Stadtprädikat bis 1821 erhalten. Es wird 1355 nochmals bestätigt, jedoch wird keine (dauerhafte) Mauer errichtet, weshalb der Ort vor 1420 wieder zum Dorf gemacht wird. Somit erhält Roßtal statt des Stadtgerichts ein Ehaftgericht. Zudem besteht ein Stock- und Halsgericht, dessen "Bann- oder Blutrichter" der Roßtaler Amtsrichter ist.
Albrecht Spieß ist Vogt in Dachsbach.
Nordhalben ist ein Kondominat des Hochstifts Bamberg und der Vögte von Gera.
Der Markt und das Gericht Wirsberg kommen durch Kauf an die Hohenzollern durch den Burggrafen Johann II. von Nürnberg. Ein burggräflicher Amtmann (Vogt) ist Hoch- und Niederrichter zugleich.
Der Landvogt Heinrich von Dürrwangen stiftet in Dürrwangen eine Kapelle. Er bekommt dafür vom Deutschen Orden das Präsentationsrecht in der Kapelle verliehen.
In Auerbach werden spätestens zu diesem Zeitpunkt erstmals Richter und Schöffen genannt. Den Vorsitz im Stadtgericht führt der vom Stadtherrn eingesetzte Richter (bis 1571/72), später ein Bürgermeister. An die Stelle der Schöffen tritt spätestens im 15. Jahrhundert der Rat. Das Stadtgericht ist zuständig für die niedere Gerichtsbarkeit.
Die Burg Gößweinstein ist Sitz eines bambergischen Amtes.
Bürgstadt ist mit großer Sicherheit Sitz des Zentgrafen.
In einer Teilungsbestimmung erhält Herzog Albrecht von Bayern Burg und Gericht Arnsberg zugesprochen.
Heinrich von Wenkheim ist Vogt in Dachsbach.