Die Ritter von Wolmershausen werden Lehensträger des Roßtaler Schlossgutes, welches bis 1623 in Wolmershäuser Besitz bleibt.
Der Bamberger Bischof Albrecht (von Wertheim) erlässt den Marktschorgastern vier Jahre die jährliche Steuerleistung, weil Gräben, Zäune und Bergfriede zu erneuern sind.
Die Brüder Eberhard und Albrecht von Maßbach kaufen das Schloss in Maßbach mit seinem Zent- und Dorfgericht und allen Zugehörungen um 2000 rheinische Gulden von dem Fürsten Wilhelm von Henneberg-Schleusingen. Wilhelm bleibt aber trotzdem der Lehensherr.
Graf Leonhard von Castell erlaubt dem Ritter Burkard von Wipfeld, seiner Ehefrau 1500 Gulden auf das Schloss, den Hof und einen Teil des Ortes Wiesentheid zu verschreiben. In der Urkunde betont der Graf auf das Bestimmteste sein Besitzrecht am Schloss und Dorf Wiesentheid.
König Sigismund von Luxemburg (ab 1433 Kaiser HRR) gewährt die Bitte des Grafen Linhart von Castell, Großlangheim mit Toren, Mauern, Türmen, Erkern und Gräben zu befestigen.
Das Landgericht Graisbach bei Donauwörth beansprucht widerrechtlich die Gerichtshoheit unter anderem über die Burg Colmberg.
Das Obere Schloss in Markt Berolzheim wird im Graisbacher Landgerichtsbuch erstmals urkundlich erwähnt. Siegmund von Lentersheim ist Eigentümer des Schlosses. Insgesamt werden hier für Berolzheim zwei Schlösser erwähnt.
Herzog Ludwig VII. von Bayern-Ingolstadt lässt die Burg Arnsberg verwüsten.
Das Schloss in Küps ist bezeugt.
Friedrich VI. gestattet den Bürgern von Wöhrd, was sie "an Gräben, an Schranken, an Zäunen, an Planken und anderen Befestigungen" bis auf diesen Tag gemacht haben, zu belassen. Wöhrd ist damit eigentlich Markt, denn nur Märkte haben im Mittelalter das Recht, sich durch eine behelfsmäßige Befestigung zu schützen.