Die Bäcker, Müller und Schuster von Heiligenstadt erhalten eine neue Handwerksordnung.
Es wird ein Steuersatz für Handwerker bekannt gegeben. Außerdem ergeht der Beschluss, dass die Weidenberger Handwerksordnungen abgeschafft werden sollen. Die Handwerker sollen sich nun nach Bayreuth richten.
Der Bergbau in Wirsberg lebt wieder auf. Nun werden allerdings keine Kupfererze mehr verhüttet, sondern man wendet sich der Vitriolsiederei zu.
Der Ebracher Abt Wilhelm erneuert und vermehrt die Burgwindheimer Dorfordnung, nach welcher in Burgwindheim Bamberger Getreide- und Schenkmaß und Elle, aber Nürnberger Gewicht gebräuchlich ist. Das Brot muss allerdings nach Oberschwarzbacher Taxe sein.
Die Schneider von Heiligenstadt erhalten eine neue Handwerksordnung.
Marktgraitz erhält vom Bamberger Bischof Lothar Franz (von Schönborn) die Erlaubnis, vier Jahrmärkte abzuhalten.
Die Wirsberger Müller erhalten eine neue Zunftordnung. Es gibt vier Mühlen in Wirsberg: die Hinter Mühl, Eckmühl, Äußer Mühl und die Schlackenmühle.
Seit 1720 soll es einen Frühjahrs- und einen Herbstmarkt geben. Eine Marktrechtsurkunde für Obernzenn ist aber nicht erhalten.
Die Bevölkerungsliste zeigt, dass weder Landwirtschaft noch Gewerbeabsatz ausreichend sind, um die Anzahl der Einwohner zu versorgen.
In den Gemeinderechnungen von Ipsheim erscheinen erst ab jetzt regelmäßig Markteinnahmen.