Der Sohn Kaiser Karls IV. (HRR), Wenzel IV., muss wegen notorischen Geldmangels das gesamte Gebiet um Pegnitz, damit auch Plech, an die zollerschen Burggrafen von Nürnberg abtreten.
Wegen finanzieller Notlagen verkauft der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein Frickenhausen an das Domkapitel für 10.000 Gulden.
König Ruprecht III. vereinigt dem Grafen Friedrich von Öttingen Harburg, Aufkirchen, die Vogtei von Mönchsroth und andere zu einer Pfandschaft, sodass alle Objekte nur miteinander um die gemeinsame Summe gelöst werden können.
Durch einen Schiedsspruch durch den Freisinger Bischof Berchthold und den Nürnberger Burggrafen Friedrich wird der Streit zwischen Herzog Stephan III. und den Herzögen Ernst und Wilhelm bezüglich der Verpfändung des Gerichts Gaimersheim an den Hirschberger Landrichter Heinrich Absberger zu Gunsten letzterer entschieden.
Graf Leonhard von Castell erlaubt dem Ritter Burkard von Wipfeld, seiner Ehefrau 1500 Gulden auf das Schloss, den Hof und einen Teil des Ortes Wiesentheid zu verschreiben. In der Urkunde betont der Graf auf das Bestimmteste sein Besitzrecht am Schloss und Dorf Wiesentheid.
Die Wittelsbacher Herzöge lassen ein Landgerichtsbuch der Grafschaft Graisbach erstellen, um ihre durch Verpfändung entfremdeten Rechte in Markt Berolzheim wieder zurückzuerhalten.
Hollenbach wird zu einem Teil an das Hochstift Würzburg verpfändet.
Dachsbach wird durch die Zollern an Jorgen von Seckendorff für 5040 Rheinische Gulden verpfändet.
Dachsbach wird durch die Zollern für 4000 Rheinische Pfund an Walther Erbe von Wolfsberg verpfändet.
Marquard von Tanne kauft die 1407 verpändeten Güter in Nordheim von Michael Ofner zurück.