Mit seinen Privilegien, hier besonders dem Marktrecht an drei Tagen im Jahr, hat Wirsberg markgräflichen Schutz, eine Zolleinnahme, die aber der markgräflichen Herrschaft zufließt, einen Steuerfluss von 2037,5 Gulden, ein jährliches Kammergefälle von 51 Gulden und 55,25 Kreuzern sowie eigenes Marktlehen. Es ist lediglich ein Jagd- und Botenfron und von den Bauern der dritte Teil an Rossfron zu leisten.
In Baudenbach sind 50 Häuser verzeichnet. Die Gemeindeherrschaft übt seit 1554 das Klosteramt Münchsteinach aus. Zudem wird an Neustadt a. d. Aisch ein Wehrzoll entrichtet.
In Plech wird eine Zollstätte errichtet.
Das Richteramt und die brandenburgische Zollstätte Schwands werden erst mit dem Übergang des Fürstentums Ansbach an Preußen aufgelöst.
Wöhrd, Gostenhof sowie sämtliche Außenwerke der Stadt Nürnberg werden unter persönlicher Leitung des preußischen Ministers Karl August von Hardenberg besetzt, und Wöhrd wird für den König von Preußen förmlich in Besitz genommen. Für die Wöhrder ist die Besetzung jedoch von Vorteil: Es kommt aufgrund des Separationsfriedens mit Frankreich zu keinen Brandschatzungen durch französische Truppen, die Wegzölle werden erlassen, Missstände im Handwerk werden abgeschafft und Steuern werden ermäßigt.