In einer Urkunde, in der der Würzburger Bischof Gerhard (von Schwarzburg) die Stiftung einer Ausstattung für einen besonderen Geistlichen auf der Schlosskapelle St. Nikolaus (der erste Vorläufer der heutigen Pfarrkirche) bestätigt, wird erstmals die Mühle in Büchold erwähnt. Die Stiftung erfolgt durch Wilhelm I. und Hilprant I. von Thüngen.
Die Pfarrei zu Großlangheim wird erstmals im Lehenbuch des Grafen Leonhard zu Castell mit einer Frühmesse und einer Mittelmesse erwähnt.
Die Kirche in Dietenhofen wird erstmals erwähnt.
Gelchsheim besitzt eine Dorfschule.
Die Kirche in Baudenbach ist eine Erweiterung der vormaligen St. Georgskapelle. Sie wird 1438 durch den Würzburger Bischof Johann II. von Brunn von der Mutterkirche in Gutenstetten getrennt und zur Pfarrei erhoben. Im Jahr 1455 wird sie durch den Würzburger Bischof Johann III. (von Grumbach) dem hl. Lampertus geweiht. Die Trennung ist bestätigt. Die Jahreszahl 1495 an der Südostecke markiert wohl das Ende der Bauzeit.
In Wendelstein wird eine mechanische Uhr mit Stundenzeiger in den Kirchturm eingebaut.
Anstelle der alten Kapelle "Seligste Jungfrau Maria" wird ein neues Gotteshaus in Wiesentheid errichtet. Es wird dem heiligen Mauritius geweiht.
Oberkotzau ist eine Filiale der Jakobuskirche in Hof.
Die Oberkotzauer Geistlichen werden „Pfarrer“ genannt.
Die Stadt Nürnberg ist durch den Besitz einiger ihrer Bürger in Lonnerstadt über 200 Jahre in der Lage, die Geschicke des Ortes maßgeblich zu beeinflussen. Während dieser Zeit erwirbt die Reichsstadt das Pfarrrecht der Lonnerstädter Kirche, führt die Reformation im Dorf ein und verteidigt sie schließlich gegen den gegenreformatorischen Eifer der benachbarten Fürstbischöfe. Außerdem nimmt sie Einfluss auf das Schulwesen, erhebt und kassiert Steuern und richtet über hiesige Straftäter in niederen "Hadersachen" durch sein "Fünfergericht". Dabei kommt es allerdings immer wieder zu Kompetenzstreitigkeiten nicht nur mit anderen fränkischen "Großmächten", sondern auch mit einheimischen Grundherren, die sich wohl öfters vom Rat der Stadt in ihren eigenen Rechten beschnitten fühlen.