Das Amt in Ludwigschorgast wird wiederholt verpfändet.
Das bisher selbständige Gerichts- und Verwaltungsamt Ludwigschorgast wird aus Einsparungsgründen zusammen mit Stadtsteinach, Kupferberg, Marktschorgast, Marktleugast und Rodeck-Enchenreuth dem Oberamt Kupferberg unterstellt.
Die überregionale Bedeutung des Bürgstädter Zentgrafenamtes wird auch daran deutlich, dass Bürgstadt bis 1459 das Obergericht, d. h. das Appellationsgericht, für das Stadtgericht Wörth ist. Das gleiche gilt bis 1527 für das Stadtgericht Tauberbischofsheim.
Im 15. Jahrhundert bestimmen die Würzburger Bischöfe einen Rattelsdorfer Einwohner als Zentgraf über das Gericht. Zum Gericht gehören zusätzlich noch 16 Schöffen.
Der Sitz des Gerichts für den Hochgerichtsbezirk Sandsee muss bis ins 15. Jahrhundert die Burg Sandsee gewesen sein. Im 15. Jahrhundert wird der Markt Pleinfeld zum Gerichtsort erhoben.
Prölsdorf ist Gerichtsort.
Herzog Ludwig von Bayern hat in Gaimersheim die Vogteirechte und damit das Gericht inne. Er setzt einen Richter ein und unterhält am Ort einen Amtmann. Ursprüngliche Grundherrschaft besitzt er jedoch nicht.
Berolzheim gehört zum markgräflichen Oberamt Hohentrüdingen. Im Jahr 1404 wird das Amt Hohentrüdingen mit Heidenheim dem Burggrafen von Nürnberg durch Kauf als volles Eigentum überlassen. Damit geht die Landeshoheit auf die Burggrafen, spätere Markgrafen von Brandenburg-Ansbach, über. Die Herrschaft Hohentrüdingen war bereits seit 1353 an die Burggrafen von Nürnberg verpfändet.
Nordheim v. d. Rhön gehört zum Amt Hiltenburg und hat, wie einige andere Orte auch, je zwei Heu- und Erntewagen zu Hand- und Spanndiensten zu stellen.
Gaimersheim ist eine der vier Schrannenbezirke die in einem Gerichtsbuch der Grafschaften Hirschbert und Graisbach aus dem 15. Jahrhundert erwähnt werden.