Das Amt in Ludwigschorgast wird wiederholt verpfändet.
Das bisher selbständige Gerichts- und Verwaltungsamt Ludwigschorgast wird aus Einsparungsgründen zusammen mit Stadtsteinach, Kupferberg, Marktschorgast, Marktleugast und Rodeck-Enchenreuth dem Oberamt Kupferberg unterstellt.
Im 15. Jahrhundert bestimmen die Würzburger Bischöfe einen Rattelsdorfer Einwohner als Zentgraf über das Gericht. Zum Gericht gehören zusätzlich noch 16 Schöffen.
Da die Zollern immer mehr Einfluss gewinnen, drängen sie das Landgericht Auerbach immer weiter zurück. Das Hochgericht Plech wird dem Amt Böheimstein/Pegnitz zugeschlagen.
Presseck hat als Kirchenort und Gerichtssitz im Bereich der Wildensteiner und Waldenfelser Grundherren bereits zentrale Bedeutung. Das Marktrecht des Ortes geht auf diese Zeit zurück.
Die vier Zeichenmeister der Färber und die beiden Mühlmeister (die Vorstände der beiden Walkmühlen des Tuchermacherhandwerks) sitzen kraft ihrer Ämter im Rat von Wöhrd. Sieben der zwölf Ratsherren sind zugleich Besitzer des Wöhrder Gerichts.
Nach anfänglicher Uneinigkeit, welche Straftaten in Euerdorf an der Zent Aura-Trimberg verhandelt werden sollen, wird festgelegt, dass Euerdorf in allen Zentfällen nach Aura gehen müsse.
Im Salbuch dieses Jahres wird ein Ehaftgericht des Klosters erwähnt: ein gemeinsames, offenes Gericht, das unter Vorsitz des Abtes einmal jährlich zusammentritt und dem zwölf Bürger als Geschworene angehören. Als äußeres Zeichen und natürlich auch zur Verwendung ist am Marktplatz in Heidenheim vor dem Kloster der Stock angebracht, mit dem leichtere Vergehen geahndet werden können.
Die Stadt Nürnberg ist durch den Besitz einiger ihrer Bürger in Lonnerstadt über 200 Jahre in der Lage, die Geschicke des Ortes maßgeblich zu beeinflussen. Während dieser Zeit erwirbt die Reichsstadt das Pfarrrecht der Lonnerstädter Kirche, führt die Reformation im Dorf ein und verteidigt sie schließlich gegen den gegenreformatorischen Eifer der benachbarten Fürstbischöfe. Außerdem nimmt sie Einfluss auf das Schulwesen, erhebt und kassiert Steuern und richtet über hiesige Straftäter in niederen "Hadersachen" durch sein "Fünfergericht". Dabei kommt es allerdings immer wieder zu Kompetenzstreitigkeiten nicht nur mit anderen fränkischen "Großmächten", sondern auch mit einheimischen Grundherren, die sich wohl öfters vom Rat der Stadt in ihren eigenen Rechten beschnitten fühlen.
Nordheim v. d. Rhön gehört zum Amt Hiltenburg und hat, wie einige andere Orte auch, je zwei Heu- und Erntewagen zu Hand- und Spanndiensten zu stellen.