Die überregionale Bedeutung des Bürgstädter Zentgrafenamtes wird auch daran deutlich, dass Bürgstadt bis 1459 das Obergericht, d. h. das Appellationsgericht, für das Stadtgericht Wörth ist. Das gleiche gilt bis 1527 für das Stadtgericht Tauberbischofsheim.
Prölsdorf ist Gerichtsort.
Herzog Ludwig von Bayern hat in Gaimersheim die Vogteirechte und damit das Gericht inne. Er setzt einen Richter ein und unterhält am Ort einen Amtmann. Ursprüngliche Grundherrschaft besitzt er jedoch nicht.
Die wirtschaftliche Bedeutung von Euerdorf wird durch die Bestellung eines Amtskellers (= Amtsperson, welche die Naturalabgaben verwaltet) unterstrichen. Diese Amtsperson wird vom Domkapitel eingesetzt. Zu dieser Zeit wird in Euerdorf auch ein Dorf- und Zentgericht eingerichtet.
Berolzheim gehört zum markgräflichen Oberamt Hohentrüdingen. Im Jahr 1404 wird das Amt Hohentrüdingen mit Heidenheim dem Burggrafen von Nürnberg durch Kauf als volles Eigentum überlassen. Damit geht die Landeshoheit auf die Burggrafen, spätere Markgrafen von Brandenburg-Ansbach, über. Die Herrschaft Hohentrüdingen war bereits seit 1353 an die Burggrafen von Nürnberg verpfändet.
Das Halsgericht Wildenstein-Presseck war rechtlich Bamberger Rittermannlehen. Diese Bamberger Lehenshoheit entzieht das Gebiet dem brandenburgerischen Einfluss, der sich seit dem 15. Jahrhundert über die im Norden angrenzenden weiteren Adelsgerichte Schwarzenbach, Naila und Lichtenberg ausdehnt.
Gaimersheim ist eine der vier Schrannenbezirke die in einem Gerichtsbuch der Grafschaften Hirschbert und Graisbach aus dem 15. Jahrhundert erwähnt werden.
Aus Gerichtsbriefen aus dieser Zeit geht hervor, dass die Herrschaft Arnsberg neben dem kaiserlichen Landgericht Hirschberg ein eigenes Gericht besitzt, dessen Hauptaufgabe das Siegeln von Urkunden ist. Es ist aber auch zur Aburteilung leichterer Fälle befugt.
Die Grafen von Wertheim haben die Zentgerichtsbarkeit und das Schloss Remlingen ist der Gerichtssitz für alle zur Zent Remlingen gehörenden Ortschaften.
Kasendorf besitzt ein burggräfliches Amt.