Das Richteramt Roßtal wird dem neugegründeten Oberamt Cadolzburg verwaltungsmäßig eingegliedert. Das Richteramt Roßtal ist in Personalunion Kriminalgericht (Halsgericht) und Ehaftgericht (bürgerliches Gericht).
Das Gericht Wendelstein kommt zu drei Vierteln an das Nürnberger Heilig-Geist-Spital und zu einem Viertel an Markgraf Albrecht. Somit wird der Grund für eine bis 1808 dauernde Zusammenarbeit der beiden Gewalten in einem Gerichts-Kondominium gelegt, über dessen Ordnung man sich 1484 einigt.
Die Brüder Friedrich, Pankratz und Martin von Redwitz lassen sich vom Reich mit ihrem Besitz in Küps belehnen. Im Jahr 1495 wird der Blutbann hinzugefügt, der angeblich von niemandem beansprucht werde. Dieser Anspruch lässt sich aber gegen die bambergischen Zentämter nicht durchsetzen. Dies hat zur Folge, dass es zumindest unter Martin und seinen Nachkommen nicht mehr zu einer Belehnungen durch das Reich kommt.
Das Richteramt Schwand hat ein eigenes Gerichtssiegel. Es zeigt das Wappen der Burggrafen und das des Ortes in einem Schild. Das Ortswappen zeigt einen nach rechts gewandten Schwan.
Die beiden Dorfherrschaften in Euerdorf, der Bischof von Würzburg sowie die Grafen von Henneberg, die beide ihren eigenen Schultheißen im Dorf haben, streiten sich mit Hartnäckigkeit um den Vorrang beim Sendgericht.
Gabriel I. Muffel und Hieronymus Haller geben der Gemeinde Eschenau eine Gemeindeordnung, die 1496 zu einer Marktgerichtsordnung umgestaltet wird.
Lichtenau wird der Nürnberger Bürgerfamilie Rummel vom Rat ebendieser Reichsstadt abgekauft. Es wird ein Pflegamt eingerichtet, das 20 Dörfer, Weiler und Höfe sowie 30 Hofstätten umfasst.
Der Würzburger Bischof Rudolf II. von Scherenberg kann in seinem Bemühen um die Einlösung der verpfändeten Würzburger Ämter auch das Schloss und Amt Rothenfels, zu dem Karbach gehört, wieder einlösen. Amt und Schloss verbleiben bis zur Säkularisation 1803 beim Bischof.
Markgraf Albrecht Achilles möchte vom Würzburger Bischof Rudolf II. (von Scherenberg) erreichen, dass Untertanen seines Amtes Colmberg nicht mehr widerrechtlich vor das Landgericht Würzburg geladen werden.
Graf Schwarzenberg erwirbt den Großteil der Lehen und Rechte in Geiselwind, die er damals aus dem Erwerb von 1429 nur zum Teil hatte. Annett Haberlah-Pohl nennt in ihrem Beitrag zu Geiselwind das Jahr 1426, in dem das Dorf in den Besitz der Herren zu Schwarzenberg übergeht. Geiselwind ist Sitz eines schwarzenbergischen Amtes.