Die Markgräfin Anna von Brandenburg (Ann Marggrauin von Brandenburg) verschreibt Bischof Andreas von Gundelfingen 2200 Mark Silber, die dem vorgeschriebenen Edelmetallgehalt entsprechen. Jede Mark wird für 2,5 Pfund Heller gerechnet. Zehn Jahre danach gehen Graf Berhold VII. von Henneberg (Berthold von Hennenberg) und sein Sohn Heinrich (Hainrich) mit Bischoff Gottfried von Hohenlohe einen Vertrag bezüglich etlicher Lehen und Pfandschaften ein. In diesem Vertrag wird eine Mark Silber für 250 Pfund gerechnet.
Abt Heinrich von Fulda (Abbt Hainrich von Fulde) wird von Bischof Wolfram von Grumbach, dessen Amtleuten und Dienstmännern mit Krieg überzogen, wobei bei seinem Kloster Schäden entstehen und er gefangen genommen wird. Aber König Ludwig IV. befiehlt, ihn wieder freizulassen. Daraufhin erscheinen beide Parteien vor einem Gericht, das aus dem Abt von Erbrach, dem Landkomtur des deutschen Ordens, Konrad von Gundelfingen, Graf Friedrich von Truhendingen und Burgraf Friedrich von Nürnberg (Conraden von Gundelfingen Landkomptur deutschen ordens, Graue Fridrichen von Truhendingen vnd Burggraue Fridrichen von Nurenberg) besteht. Dieses Gericht entscheidet, dass Bischof Wolfram den Abt Heinrich entschädigen muss. Hierfür soll er 8509 Pfund Haller an ihn zahlen. Doch Bischof Wolfram empfindet das als zuviel. Aus diesem Grund wird von beiden ein neues Gericht zu Rate gezogen, welches aus König Ludwig, Erzbischof Matthias von Mainz und Graf Berthold von Henneberg (B. Matthien von Maintz vnd Graue Bertholden von Hennenberg) besteht. Dieses Gericht urteilt, dass Bischof Wolfram Abt Heinrich für seinen erlittenen Schäden 6000 Pfund Heller zahlen soll. Dies soll bis zu der zweiten nachfolgenden Lichtmess (Maria Lichtmess, 2.Februar) bezahlt werden, was von 30 statthaften Adeligen bezeugt werden muss. König Ludwig gibt Bischof Wolfram seine Huld zurück und stellt ihm dafür eine besiegelte Urkunde aus. Dieser Vertrag wird in Nürnberg geschlossen. Am 27.Mai 1324 quittiert er Abt Heinrich, den entandenen Schaden. Daraufhin zahlt Bischof Wolfram am Vorabend zu Nikolaus im Jahre 1325 Abt Heinrich 4500 Pfund, die der Abt quittiert.
Bischof Wolfram von Grumbach verpfändet Graf Berthold VII. von Henneberg-Schleusingen (Graue Berthold von Hennenberg) das Gericht von Friedelshausen (Fridoldeshausen) für 1000 Pfund Heller auf Wiederlösung. Dafür übergibt der Graf ihm einen Revers.