Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet 100 Gulden an jährlichen Kammergefällen, 18 Batzen für einen Gulden und 2000 Geldgulden an Heinrich Wolff von Herbilstadt (Hainrich Wolff von Herbilstatt). Die 2000 Geldgulden, die durch Matthias von Herbilstadt Domherr, in seinem Testament dem Geschlecht von Herbilstadt vermacht wurden, sollen als ritterliches Mannlehen an die zwei ältesten weltlichen Erben vom Hochstift verliehen werden. Unter der Einwilligung Bischofs Konrad von Thüngen wurden die Abgaben an Georg und Philipp von Herbilstadt (Jorg vnd Philips) als Ältesten in der Grafschaft Wertheim angelegt. Heinrich Wolff erhält die Abgaben von den beiden von Herbilstadt und verkauft sie an Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt auf Wiederlösung mit einer Frist, die ein Vierteljahr vor Petri endet. Bei der Auslösung wird die Summe 2000 Gulden wieder eingesetzt.
Eintrag der Nachtragshand: Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt bewilligt Margaretha (Margaretha), der Schwester von Philipp Zollner von Rottenstein (Philip Zoller von Röttenstain) 2000 Gulden auf Philipps Lehen. Nach Philipps Tod fällt das Lehen wieder an Bischof Melchior, der die 2000 Gulden an Heinrich Wolf von Herbilstadt (Hainrich Wolff von herbilstat) verschreibt.