Bischof Johann verpfändet neun Fischwasser für 300 Gulden an Adolf Marschall von Ostheim (Adolfen Marschalken von Walspach). Die Gewässer heißen Steinach, Eschensteinach, Schmalwasser, Obernbach, Mitelbach, Gros Aurbach TruckenAuerbach , Wulfersbach, Wenig sin.
Adolf Marschall von Ostheim zu Wallbach (Adolf Marschalck von Walpach) leiht auf Bitte Bischof Johann von Brunns Johann von Hirschhorn (Hanns von Horshoren) 500 Gulden. Dafür verpfändet Bischof Johann von Grumbach ihm und seinen Söhnen Werner, Christoph, Reinhard und Hermann (sune wernher Cristofen, Rainharten vnd Herman) das Schloss Hildenburg (schloss Hildenburg) mit allen seinen Zu- und Eingehörungen, Gefällen, Nutzungen, Frondiensten und Diensten. Die Verpfändung besteht lebenslang und kann nach dem Tod aller Beteiligten 600 Gulden wieder ausgelöst werden. Weiterhin gibt er ihnen 600 Gulden für drei Jahre. All dies geschieht mit Einverständnis des Grafen Georg von Hennberg (Graue Georgen von Hennenberg), dem es vorher verpfändet war. Zu Informationen, welche Dörfer Frondienst leisten müssen verweist Fries auf eine Urkunde.
Die Fischereirechte in den neun Flüssen verkauft Adolf Marschall von Ostheim (Adolf Marschalck) Graf Georg II. von Henneberg-Aschach (Grave Georgen von Hennenberg), von dem Bischof Lorenz von Bibra sie wieder löst.