Bischof Johann von Brun übergibt den Ort Grundfeld Gruntfeld an das Kloster Langheim. Die Nachtragshand merkt Mirkendorff an.
Bischof Johann von Brunn kauft etliche Güter von Wilhelm und Eringen von Lisberg Wilhelm vnd Ering von Liesperg.
Hermann von Reckrodt (Herman von Reckrat) erhält von Bischof Johann von Brunn das Dorf Gumpelstadt (Gumpelstat das dorf) und ein Viertel des Schlosses Waldenburgs (schloss Waldenburg) zu Lehen.
Weil König Sigismund Karl von Hesberg (Carl von Hespurg) 2300 Gulden schuldet, verschreibt er ihm für die selbe Summe die Städte Heidingsfeld und Mainbernheim. Karl von Hesberg verkauft diesen Schuldbrief Bischof Johann von Brunn. Dieser gibt ihm 300 Gulden sofort und verschreibt ihm für die restlichen 2000 Gulden die Stadt und das Amt Ebenhausen (Stat vnd Ambt Ebenhausen) mit 200 Gulden Zinsen jährlich.
Karl von Heßberg (Carl von Hespurg) verkauft im Jahr 1423 Bischof Johann von Brunn einen Schuldbrief über 2300 Gulden, den ihm zuvor König Sigismund auf die Städte Heidingsfeld und Mainbernheim ausgestellt hat. Bischof Johann gibt Karl von Heßberg 300 Gulden sofort und verschreibt ihm für die übrigen 2000 Gulden seinerseits die Stadt und das Amt Ebenhausen (Ebenhausen stat und ambt) mit 200 Gulden jährlicher Zinsen und der Stelle als Amtmann (burgschafft) dort.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Hermann Ledenthern (Herman Ledenthern) Ebenhausen für 800 Gulden mit jährlichem Zins von 60 Gulden und der Stelle als Amtmann (Burgschafft). Im Lauf des 15. Jahrhunderts entsteht daraus ein Rechtsstreit, den Bischof Lorenz 1507 mit Ambrosius Geckenheim (Ambrosius Geckenhaim) beendet.
Bischof Johann von Brunn verpfändet den Zoll zu Gollhofen (Gollhofen) und Gelchsheim (Gailichshaim).
Der Prior und der Konvent der Kartause Grünau bei Wertheim tauschen ein Haus in Zellingen (Zellingen) gegen das Haus von Johann Stang (Hanns Stang) in Zellingen. Bischof Johann von Brunn stimmt dem Tausch zu.
Jakob Blast zu Rothenurg verpfändet mit Bewilligung Bischof Johann von Brunn Gunzendorf (Guntzendorf), ein Lehen des Hochstift Würzburgs, für 450 Gulden an Wolframen Gassendorfer. Dies kann er innerhalb von zwei Jahren wiederlösen. Wenn er es nicht wiederlöst, soll es das Hochstift tun.
Bischof Johann verpfändet Graf Michael von Wertheim ( Grave Michel von Werthaim) für 1000 Gulden das Schloss, die Stadt und das Amt Ebenhausen (schloss, stat vnd ambt Ebenhausen) für 100 Gulden järhlicher Zinsen.