Darauf hat Bischof Lorenz von Bibra den kaiserlichen Gesandten geantwortet, dass es keine Probleme mit dem Geleit geben soll. Er gibt ihrer Bitte statt und fordert, dass sich die Ritterschaft ebenfalls daran hält und die vom Kaiser bestimmte Ordnung eingehalten wird. Personen, die vom Kaiser mit der Acht belegt wurden oder offene Fehden unterhalten, sollen kein Geleit zugesichert bekommen.
Bischof Georg Schenk von Limpurg zu Bamberg schreibt an Bischof Lorenz von Bibra, dass er sich mit ihm bezüglich der Zusammenkunft der Markgrafen und der Satzung von Graf Wihelm von Hennberg (graf wilhelmen von Hennenbergs) einigen möchte.
Markgraf Friedrich von Brandenburg (Marggraf Friderichen) schreibt an Bischof Georg Schenk zu Limpurg von Bamberg und Bischof Lorenz von Bibra zu Würzburg und erinnert sie an die Beschlüsse aus Iphofen (Jphofschen) und daran, dass er mit seiner Ritterschaft im Niederland bei Ansbach (Onoltzbach) über diesen verhandelt hat. Die Ritterschaft antwortet ihm, dass sie nichts von den Beschwerden der Fürsten wussten und der Meinung sind, dass der Vertrag zu Ungunsten der Ritterschaft aufgesetzt ist. Die Antwort der Ritterschaft verdeutlicht ihren Unmut. Jedoch können sie keine beschlossene einstimmige Antwort geben. Sie wollen sich auf einem Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) versammeln und dort eine Antwort verfassen und übersenden.
Bischof Lorenz von Bibra lässt den Bischof von Bamberg, Georg Schenk von Limpurg darüber unterrichten, dass es besser sei, wenn beide Bischöfe und ihre Domkapitel ebenfalls nach Bad Windsheim (windsheim) zum Rittertag kommen. Zudem sollen die Beschlüsse, die Sigmund von Thüngen (Sogmund von Thungen) bei ihnen vorgebracht hat, dort weitergebracht werden und diesen seien für die Bischöfe nicht günstig.
Die Bischöfe von Bamberg und Würzburg treffen sich im Kloster Ebrach. Fries schreibt, es seien zu viele Beschlüsse, um alle aufzuschreiben, deshalb wird deren Quelle angegeben. Die Bischöfe sind sich einig, dass es gut sei, die Ritterschaft zu trennen, sodass diese keinen gemeinsamen Rittertag abhalten kann. Beide Bischöfe wollen ihre Ritterschaft vor dem Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim) zu sich bestellen und sich die Forderungen anhören.
Bischof Lorenz von Bibra wird von der Ritterschaft nach Bad Windsheim zum Rittertag gebeten. Sollte eine der beiden Parteien eine Pflichtverletzung oder einen anderen Mangel verursachen, sollen die zwei anderen Fürsten eine Antwort dazu geben, nach der sich gerichtet wird.
Kaiser Maximilian I. schreibt an Bischof Lorenz von Bibra, dass seine Ritterschaft einen Rittertag in Schweinfurt angesetzt hat, bei dem er erscheinen und mit der Ritterschaft verhandeln soll. Er soll sich darum bemühen, dass die Ritterschaft seine Forderungen nicht abschlägt.
Bischof Georg Schenk von Limpurg von Bamberg schreibt Bischof Lorenz von Bibra, er habe sein Schreiben bezüglich des Rittertags zu Bad Windsheim (windsheim) empfangen. Er wünscht, dass die Angelegenheiten anstelle von Briefen persönlich in Bad Windsheim geklärt werden.
Kurfürst Herzog Friedrich von Sachsen (Friderich von Sachsen) schreibt Bischof Lorenz von Bibra, er habe seiner Ritterschaft zu Coburg (Coburgischen) erlaubt ,auf den Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim) zu reiten, wofür er und sein Bruder großen Dank verdienen. Er schreibt auch, dass sie unter sich eine Steitmacht mit über 2000 Pferden versammelt haben, die sich ihnen mit Leib und Gut verpflichtet haben.
Bischof Lorenz von Bibra erschein nicht zum Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim), sondern schickt seine Räte und Domherren Peter von Aufseß (pettern von aufses) und Matthias von Herbilstadt (Herbilstat). Die Räte teilen der versammelten Ritterschaft mit, dass der Bischof nicht erscheint.