Es besteht die Nachfrage nach einer Einigung oder einem Bündnis während die Verhandlung in Schweinfurt (Schweinfurt) stattfindet. Auch soll bei dieser Verhandlung ein Hauptmann gestellt werden, welchem die Grafen, Herren und Es gibt Beschwerden über die Entscheidungen und Bündnisse des Rittertags zu Schweinfurt vonseiten des Bischofs. Die Wahl eines Hauptmannes und die Verpflichtung der Grafen, Herren und Ritterschaft diesem gegenüber ist von Nachteil für Bischof und Domkapitel. Als Stiftsverwandte haben sie kein Recht zur Wahl von Hauptleuten.
Der Bischof wünscht, dass die Ritterschaft sich nicht von ihren Verpflichtungen abbringen lässt, sondern sich gemäß ihrer Position als Untertanen zum Hochstift bekennen, wie es bereits ihre Vorgänger getan haben. Die Ritterschaft soll keine Hauptmänner wählen oder Bündnisse eingehen. Wenn dem nachkommen, verhalten sich Bischof und Domkapitel ihnen gegenüber ehrlich und freundschaftlich.
In gleicher Art und Weise wird die Bekanntmachung auch an andere Orte weitergetragen.
Die Ritterschaft von Münnerstadt (Munerstat ) gibt als Antwort, dass Bischof und Domkapitel ihren Vertrag falsch verstanden hätten. Der Vertrag richtet sich nicht gegen diese, woran kein Zweifel besteht.
Die Gesandten des Bischofs nehmen die Antwort der Ritterschaft an. Sie zweifeln jedoch an der Vertrauenswürdigkeit der Ritterschaft gegenüber Bischof und Domkapitel.
Der Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) wird abgehalten und sämtliche Grafen, Fürsten, Herren und Ritterschaften der sechs Kantone in Franken kommen zusammen. Dort vereinbaren sie eine Freundschaft und Einigung. Diese verdeutlichen, dass sie zueinander friedlich gestimmt sind, die Allmende gemeinnützig bewirtschaftet wird und Witwen und Waisen, Arm und Reich in Frieden und rechtens leben dürfen.
Sie einigen sich auf folgende elf Artikel: 1) Es soll in jedem der sechs Kantone ein Hauptmann gewählt werden, welcher als Ansprechpartner für Klagen über Plackerei, Raub und andere Straftaten der jeweiligen Ortschaft gilt. Erhält er eine solche Klage, soll er sich an die anderen Vertragspartnern wenden. Hierbei soll keiner von Gottes Gewalt oder den Rechten ausgeschlossen werden.
2) Man soll keinem Verbrecher Asyl gewähren oder diesem behilflich sein. Verstößt jemand dagegen, so geht der Hauptmann gegen ihn vor.
3) Wenn einem Vertragsmitglied von einem Fürsten seine Rechte oder Güter beschnitten werden, soll dieser mit seinen Angehörigen auf den Fürsten zugehen und ihn darum bitten, die Angelegenheit vor dem Gericht auszutragen. Falls der Fürst dies ablehnt, soll der Hauptmann die Situation beurteilen und der Ritterschaft mit Rat zur Seite stehen.
4) Es soll ein gemeinsamer, oberster Hauptmann gewählt werden. Dieser soll bemächtigt sein, andere Hauptmänner im Kriegsfall zuvereinigen. Zudem sollen die genannten Mitglieder der Einigung eine gewisse Entscheidungskraft haben.