Im Gegensatz zum Vertrag der Ritterschaft mit Bischof Johann von Brunn wird der Vertrag mit Bischof Johann von Grumbach angenommen und ist seither in Gebrauch. Etliche Bischöfe beschweren sich jedoch darüber, dass der Adel diesen in etlichen Artikeln nicht einhält.
Der Markgraf von Brandenburg schreibt an das Ritterkanton Odenwald (Ottenwelder), dass ihm mehr Schaden entstanden sei, als anderen Fürsten. Er verlangt, dass der Vertrag zurückgezogen wird.
2. Etliche Adlige sitzen unter anderen Fürsten und sind ohne Eigentum und Obrigkeit des Hochstifts Würzburg. Diese weigern sich den Vertrag anzunehmen, wollen aber trotzdem für ihre Schäden entschädigt werden, obwohl ihnen wenig oder gar kein Schaden zugefügt wurde. Bischof Konrad von Thüngen rät ihnen, den Vertrag anzunehmen, um eine Entschädigung ihrer Schäden zu erhalten. Die Ritterschaft soll denen, die sich weigern den Vertrag anzuerkennen, schreiben, damit diese ihn doch annehmen.
3. Grafen, Herren und Mitglieder der Ritterschaft, die nicht im Vertrag sind, sollen laut den 24 Artikeln daran erinnert werden, dass ihre Untertanen, die sich an den Beschädigungen beteiligt haben, die Abgabe ebenfalls bezahlen müssen. Es wird auch um Rat gebeten.
4. Etliche, die den Vertrag nicht annehmen, verschaffen sich auf eigene Faust Schadensersatz von ihren Untertanen. Diesen wird geschrieben, sie sollen den Vertrag doch annehmen. Falls sie dies nicht tun sollten, ist zu beratschlagen, ob Bischof Konrad von Thüngen sich an den Vertrag halten sollte.
Markgraf Kasimir von Brandenburg-Kulmbach (Casimir) schreibt der Ritterschaft, er habe erfahren, dass Bischof Konrad von Thüngen sie nach Lauda (Lauden) einberuft, um einen Vertrag bezüglich der Schäden zu schließen, die im Bauernkrieg durch die Bauern enstanden sind. Er schreibt, dass ihm durch die würzburger (wirtzburgischen) Bauern ein größerer Schaden als dem Bischof enstanden ist. Er bittet diejenigen der Ritterschaft, die mit ihm in einem Lehnsverhältnis stehen oder mit ihm anderweitig verbunden sind, diesen Vertrag nicht zu unterzeichnen. Diese sollenihre Schadensersatzzahlungen stattdessen an ihn gehen lassen.
Bischof Konrad von Thüngen rechtfertigt vor der Ritterschaft hinsichtlich des Schreibens des Markgrafen Kasimir von Brandenburg-Kulmbach, dass es nicht seine Absicht wäre, das Eigentum anderer Fürsten im Zuge des Vertrags zu beschweren. Er ist offen für Neuerungen in diesem Vertrag.
Bischof Konrad von Thügen schreibt den Rittern des Ritterkantons Baunach (Baunach), die zu Ebern (Ebern) versammelt sind, dass er eine Kopie des Schreibens von Graf Wilhelm von Henneberg-Schleusingen (wilhelm von Hennenberg) an sie erhalten hat. In diesem Schreiben steht, dass der Bischof den Grafen von der Ritterschaft absondern und ihn nicht in den Vertrag kommen lassen will. Darin steht außerdem, dass der Bischof den Adel spalten will.
Im Büschel Ritterschaft finden sich zum Jahr 1525 zwei Schriften ohne Datum, in denen es um Zahlungen der Untertanen der Ritterschaft und die Weigerung etlicher, den Vertrag zu unterschreiben, geht.
Der Vertrag mit der Ritterschaft bezüglich der Schäden, die im Bauernkrieg entstanden sind, wird geschlossen. Ebenso geht ein Ausschreiben der Ritterschaft bezüglich der Anlage aus. Der Vertrag wird vor dem Kammergericht bestätigt.