Bischof Otto von Wolfskeel erwirbt das Dorf Aufstetten (Aufsteten) im Amt Röttingen (Rotingen) von Kraft III. von Hohenlohe. Von diesem Kaufgeschäft betroffen sind außerdem Rechte in Rieden (Rieden), Schöntal (Schönstain), Eisingen (Eisingen), Sonderhofen (Sundernhoffen), Oberhofen (Obernhoven), Bolzhausen (Boltzhausen), Sächsenheim (Sechsenhaim), Ingolstadt (Ingelstatt), Sulzdorf (Sultzdorff), Allersheim (Allershaim), Albertshausen (Albrechtshausen), Winterhausen (Winterehausen), Reichenberg (Reichenberg), Hattenhausen (Hattenhausen; Wüstung), Geroldshausen (Geroltshausen) und Heidingsfeld (Haidingsfeldt) sowie das Halsgericht.
Monumenta Boica 41, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1872.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Michael Senftig (Senftig), der zum Haus Röttingen (Rotingen) gehört, wird aus der Leibeigenschaft entlassen.
Othilia Mend (Mend) aus Lipprichhausen (Liprechtshausen), die zum Amt Röttingen (Rotingen) und zur Leibbede Sonderhofen (Sundernhofen) gehört, wird aus der Leibeigenschaft entlassen.
Anna Rumpel (Rumpelerin) aus Aufstetten (Aufsteten) sowie ihre Kinder Georg und Marlene, die zur Leibbede des Hauses Röttingen gehören, werden durch den Tausch gegen Lorenz Schell (Schell), einem Bürger aus Röttingen (Rotingen), aus der Leibbede entlassen.
Lorenz Schell (Schell), ein Bürger aus Röttingen (Rotingen), zuvor Leibeigener des Deutschen Ordens, wird an das Haus Röttingen (Rotingen) gegeben.
Christof Rüger (Rueger) aus Sächsenheim (Sechsenheim), der zum Haus Röttingen (Rottingen) gehört, wird aus der Leibeigenschaft entlassen.
Jakob Kiesling (Kisling) aus Ochsenfurt (Ochsenfurth), der zum Amt Röttingen (Rotingen) gehört, wird gegen eine Geldzahlung aus der Leibeigenschaft entlassen.
Barbara Rauder (Rauderin), die zum Amt Röttingen (Rotingen) gehört, wird aus der Leibeigenschaft entlassen.
Die Geschwister Hans und Bärbel Knorr (Knorr) aus Riedenheim (Riedhaim) werden aus ihrer Leibeigenschaft gegenüber dem Amt Röttingen entlassen. Sie zahlen dafür zwei Gulden und geben einem Kanzleiangehörigen, dem Botenmeister (Pottenmeister), einen Gulden.
Hans Liner (Liner) und seine sechs Kinder, die im Amt Röttingen (ambt Röttingen) zur Riedenheimer (Rieden) Leibbede gehören, werden für 22 Gulden aus der Leibeigenschaft entlassen.