Die Stadt Röttingen(Rottingen die Stat) wird zusammen mit ihren Dörfern von Abt Heinrich von Fulda dem Stift Würzburg übergeben. Im Gegenzug tragen die Hohenloher Weikersheim (Weickersheim) dem Stift Fulda zum Lehen auf.
Graf Ruprecht von Nassau-Sonnenberg und seine Ehefrau Anna (Ruprecht graf zu Nassaw vnd Anna sein eheliche Hausfraw) bestätigen Bischof Gerhard von Schwarzburg, dass er ihnen die 4000 Gulden bezahlt, die auf Schloß und Amt Röttingen verschrieben sind und die zum 25. Juli 1377 bezahlt werden mussten. Diese Summe wird von der Pfandsumme abgezogen, die ihnen Bischof Gerhard weiter für Röttingen schuldet.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Hans und Fritz Truchsess von Baldersheim (Hansen Truchsessen von Baldersheim ritter, Frizen seinem Bruder) und Kaspar von Geilsheim (Casparn von Geiselheim) Burg, Stadt und das dazugehörende Amt Röttingen für 4850 Gulden auf Wiederlösung.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Burg und Stadt Röttingen zusammen mit dem Amt und allen Rechten den Brüdern Hans und Friedrich Truchsess von Baldersheim (Hansen vnd Frizen Truchsessen von Baldersheim gebrudern) und Kaspar von Geilsheim (Casparn von Geiselheim) für 4850 Gulden auf Wiederlösung für 8 Jahre. Dafür leihen sie ihm noch 1000 Gulden mehr, wofür er ihnen 200 Gulden jährlicher Zinsen auf dem Zoll von Gelchsheim (Geliphsheim) verschreibt.
Bischof Johann von Egloffstein verkauft Burg, Stadt und Amt Röttingen Hans und Fritz Truchsess von Baldersheim (Hansen vnd Frizen Truchsessen) um Götz von Berlichingen (Gozen von Berlichingen) für 8000 Gulden auf Wiederkauf. Dafür erhalten sie jährlich 100 Gulden aus der Bede, sie sollen aber nicht mehr nehmen und die Erbhuldigung bleibt dem Bischof vorbehalten.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Hans und FritzTruchsess von Baldersheim(den Truchsessen), Götz von Berlichingen (Berlichingen) und Konrad von Rosenberg (Conraden von Rosenberg) Stadt und Amt Röttingen erneut für 8000 Gulden.
Bischof Johann von Brunn vergleicht sich mit dem Ritter Heinrich von Sickingen (Hainrich von Sickingen Ritter), Hans Truchsess von Baldersheim (Hansen truchsessen) und Konrad von Rosenberg (Conzen von Rosenberg) über einen Kauf von 10400 Gulden Pfandsumme auf das Amt und die Stadt Röttingen.
Bischof Johann von Brunn schuldet der Ehefrau Heinrichs von Sickingen, Elisabeth (Elsen Hainrichen von Sickingen Hausfrawen), 319 Gulden. Dafür verpfändet er ihr den Weinzehnt in Goßmannsdorf bei Ochsenfurt (Gosmansdorff vnter Ochsenfurt), der der Domprobstei gehört, sich aber zu der Zeit unter der Verfügung des Bischofs befindet. Er kommt mit ihr überein, dass sie den Zehnt zunächst nicht einziehen möge, sondern dass die 319 Gulden auf die Pfandsumme auf Amt, Stadt und Burg Röttingen geschlagen werde und nicht eher abgelöst werde, als das ganze Amt. Darin willigen Domprobst und Domkapitel ein.
Seit Menschengedenken hält die Stadt Röttingen am 29. September (an Sant Michelstag) einen Jahrmarkt ab. Weil dieser jedoch zu wenig Einnahmen generierte, gewährt Bischof Gottfried der Stadt noch einen weiteren Jahrmarkt am 23. April (vf einen ieden Sant Georgen tagk) und das Recht, an jedem Montag einen Wochenmarkt abzuhalten.
An Amt, Stadt und Burg Röttingen besitzen Heinrich von Sickingen (Heinrichen von Sickingen) die Hälfte und HansTruchsess von Baldersheim (Hans Truchsessen)und Konrad von Rosenberg (Conzen von Rosenberg) jeweils ein Viertel. Ulrich von Rosenberg (Vlrich von Rosenberg) erhält nun von der Witwe Heinrichs von Sickingen und von Konrad von Rosenberg jeweils ein Viertel, also die Hälfte. Diese Hälfte verkauft er Anselm von Rosenberg (Anselm von Rosenberg), der ihn seinerseits halbteilig Peter von Stettenberg (Pettern von Stettenberg)und Bernhard von Ehenheim (Bernharten von Ehenheim) für 5000 Gulden jeweils also für 2500 verkauft. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und sein Domkapitel geben zu diesem Rechtsgeschäft ihre Einwilligung und schicken bald danach der Stadt Röttingen einen Erlass, den Stettenberg und Ehenheim zu gehorchen.