Bischof Johann von Grumbach verschreibt Ulrich von Rosenberg (Vlrichen von Rosenberg)und seinen Erben 1000 Gulden auf die Bede von Röttingen mit der Bestimmung, einen Gulden mit 50 zu verzinsen. Im Text werden außerdem eine Quitanz über die Burgen in den Händen Anselms von Rosenberg (Anshelm von Rosenberg)über 3000 Gulden und über andere Güter in Händen Ulrichs von Rosenberg über 1000 Gulden vermerkt.
Bischof Johann von Grumbach verträgt sich mit Sigmund von Schwarzenberg (Sigmunden Hern zu Schwarzenberg)über 2000 Gulden, die sich das Stift von ihm unter Bischof Gottfried Schenk von Limpurg geliehen hatte. Für diese Summe gibt er ihm die Hälfte von Burg, Stadt und Amt Röttingen, damit er für fünf Jahre Amtmann sei und die Einkünfte nutzen könne. In der angegebenen Quelle findet sich auch eine Quitanz über die Ablösung aller Schwarzenbergischen Schulden.
Die Hälfte von Burg, Stadt und Amt Röttingen kommt auf Johann von Heideck (Hern Hansen von Haideck)und seine Ehefrau Veronika (Veronica sein Hausfraw). Deswegen verträgt er sich mit Simon von Stetten (Simon von Stetten) in Krautheim (zu Crautheim) auf die Weise, dass diese Hälfte auch in den Besitz Simons von Stetten käme (faktisch wahrscheinlich Teilung der Einkünfte). Bischof Rudolf verträgt sich auch mit ihm und gibt ihm 5000 Gulden sowie 1000 Gulden, für die die Bede an Ulrich von Rosenberg verpfändet war (so Vlrichen von Rosenberg vf der bethe verschriben). So löst er die Hälfte von Burg, Stadt und Amt Röttingen und bringt sie in den Besitz des Hochstifts zurück.
Bischof Rudolf verschreibt mit Bewilligung seines Kapitels 200 Gulden jährlich von der Bede der Stadt Röttingen (Stat Rottingen) und der Dörfer Sondernhofen (Sondernhofen), Riedenheim (Rietheim), Sächsenheim (Sechstenheim), Bolzhausen (Balz hausen) und Aufstetten (Aufstetten) dem Konrad Ofner und seinem Sohn Hieronymus, beide Bürger von Rothenburg ob der Tauber (Conraden vnd Hieronimy Ofnern vatter vnd Sone Burgern zu Rottenburg), für 4000 Gulden Hauptsumme.
Neun Jahre nach der Verpfändung löst Bischof Rudolf das Amt wieder aus den Händen der Ofner und leiht von Albrecht von Biberehren (Albrechten von Biberern) 2800 Gulden, die jährlich mit 140 Gulden zu verzinsen sind, wofür er ihm die Bede, Rent und Gefelle von Stadt und Amt Röttingen einsetzt.
Bischof Lorenz verleiht dem Bürgermeister und Rat von Röttingen die Einkünfte des Stifts aus dem Schaftrieb auf zehn Jahre mit 28 Gulden Jahreseinkünften.
Bischof Lorenz von Bibra gewährt der Stadt Röttingen das Recht, jedes Jahr in der Woche vor dem Sonntag Laetare (ein iede Mitwochen in der vasten) einen Pferdemarkt abzuhalten, und dass für jedes verkaufte Pferd von Käufer und Verkäufer je zwei Pfennig Würzburger Währung Zoll zu entrichten seien, wovon zwei Pfennig der Stadt, zwei dem Stift zustünden. Dies gelte aber nur für tatsächlich verkaufte Pferde, nicht für alle, die zum Markt gebracht werden.
Unter Bischof Lorenz von Bibra werden Röttingen und die anderen Ortschaften dem Ritter Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (Hern Hansen Fuchsen Rittern) für 2800 Gulden verschrieben. Um dies durchführen zu können werden mit dem Geld von Johann Fuchs die Nachkommen Albrechts von Biberehren (Albrechten von Bibererns) ausbezahlt. Unter dem Quellenbeleg finden sich beide Reverse.
Der Hofmeister Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach pfändet für 2800 Gulden auf Röttingen (Rottingen), Sondernhofen (Sondernhofen), Riedenheim (Rieden), Bolzhausen (Bolzhausen), Sächsenheim(Sechstenheim) und Aufstetten (Aufstetten) einen jährlichen Zins von 140 Gulden. Um dieses Rechtsgeschäft durchführen zu können werden mit der Hauptsumme die Nachkommen Albrechts von Biberehren (Albrechten von Biberern) ausbezahlt.
Bischof Konrad von Thüngen gewährt der Stadt Röttingen, jeden Samstag einen Getreidemarkt abzuhalten. Er bestimmt, dass jedes Amt, jede Stadt, jeder Markt, jedes Dorf, jeder Weiler und jeder Hof, die in der Umgebung ihm und seinem Stift gehören und mit Getreide handeln wollen, dies an nirgends als in der Stadt Röttingen oder anderen Stiftsorten mit einem ebenso privilegierten Freimarkt tun sollen. Am Markttag ist auf Aus- und Einfuhr kein Zoll zu bezahlen. Jeder, der dies überschreitet, ist zu strafen.