Bischof Johann von Brunn und dessen Vorgänger schulden den Brüdern Heinrich und Eucharius von der Tann (Heintzen vnd Eucharius von der Than) sowie deren Geschwister 5200 Gulden. Von dieser Summe stehen den Brüdern Heinrich, Friedrich und Sebastian (Hainrichen von der Than domhern, Fritz vnd Bastian von der Than) 717 Gulden zu. Dafür verpfändet der Bischof ihnen sein Schloss Hildenburg (Hildenberg) und die Stadt Fladungen (Fladungen) mit den zugehörigen Dörfern, dem Amt und allem Zugerörigen. Er verpflichtete sich ebenso dazu diese 717 Gulden über ein Jahr hinweg abzubezahlen, für die Summe erhalten sie einen Zins von 42,5 Gulden und 45 Malter Hafer. Die restlichen 4483 Gulden will der Bischof innerhalb von sechs Jahren abbezahlen, auf die er pro 18 Gulden einen Gulden Zinsen zu zahlen hat. Die Zinsen müssen jährlich mindestens zur Hälfte oder einem Drittel entrichtet werden.
Mangold von Eberstein (Mangolt von Eberstein) und Bischof Konrad von Thüngen sind sich uneinig über die Wüstung Schandenhof (Schanten). Mangold von Eberstein ist der Meinung, die Wüstung stehe ihm zu, Bischof Konrad von Thüngen erklärt, Bischof Rudolf von Scherenberg hätte das Amt Auersberg (awersberg) bereits wieder ausgelöst. Bischof Lorenz von Bibra, der Vorgänger Konrads von Thüngen, hatte die Wüstung wieder inne und seine Amtsleute von Auersberg und Fladungen (Fladungen) hatten bereits ihre Rechte ausgeübt. Die beiden einigen sich darauf, dass Bischof Konrad Mangold von Ebersberg 60 Gulden bezahlt und die Rechte an der Wüstung behält.