Regalia
27.05.1494
Bischof Rudolf von Scherenberg verfasst in hohem Alter ein Schreiben und schickt Heinrich von Lichtenstein (Haugen von Lichtenstain), welcher Domherr von Würzburg ist, und Konrad von Schaumberg (Contzen von Schamberg) mit diesem zu König Maximilian I. (Konig Maximilian) nach Memmingen (Memmingen). In diesem Brief steht, dass er selbst wegen seines Alters zu schwach ist, um persönlich zum König zu kommen und die Regalien zu empfangen. Auch bittet der Bischof den König darum, ihm die Regalien, Lehen und Weltlichkeiten anstelle seines Kapitels dem Domstift zu Würzburg zu übergeben und einen Teil an die Vogtei zu Eibelstadt (Euelstat) zusammen mit einem Weingarten, welcher an der Zau liegt, und allen Zugehörungen zu Lehen zu geben. Der König bestätigt dies und dass davon keine Mannschaften, Herrschaften, Lehenschaften, Ehren, Rechte und Gerichte ausgenommen sind. Zudem bekommt das Domkapitel einen Teil der Vogtei zu Eibelstadt mit dem Weingarten an der Zau gelegen samt den Zugehörungen.
Die Gesandten und Herrscher legen im Beisein des Königs ein Gelübde im Namen des Bischofs ab.
Der König schickt den Brief mit einem Befehl zurück, dieser beinhaltet, dass
alle Untertanen des Stifts Würzburg, egal in welchem Stand diese sind, Bischof Rudolf von Scherenberg als ihren rechten Herren in allen Angelegenheiten, welche die Regalien, das Lehensgericht und die Herrlichkeiten anbelangen, ihm gegenüber gehorsam sein sollen. Die Strafe für Nichtbeachtung beträgt 60 Mark.
Bischof Lorenz von Bibra schreibt darüber, wie Bischof Rudolf von Scherenberg seine Lehen empfängt.
Exzerpt:
[Nachtragshand am Rand: Eyfelstatt]
Als aber B. Rudolf alt ward fertigt er her Haugen von Lichtenstain domhern zu W. vnd Contzen von Schaumberg mit volkomen schriftlichen gewalt zu Konig Maximilian gen Memmingen ob lies ime furbringen, wie er alter vnd schwachait halben seines leibs verhindert werde sich aigner person zu ime zuuerfugen vnd die Regalia zuempfangen, liesse ine bitten das er ime die Regalia lehen vnd Weltlichkeit etc auch darzu anstat seines Capittels des domstifts zu wirtzburg einen teil an der vogtei zu Euelstat mit sambt einem weingarten am zau gelegen mit seiner zugehorung so ime vom Reich zuerkennen vnd zuempfangen geburen vfgewalt leihen wolte, das thette der konig vnd
[fol. 319v] verliehe inen an stat B. Rudolfs aller vnd igliche des Stifts Wurtzburg regalia lehen vnd weltligkait ime allen vnd ieglich Manschaften, Herschaften, lehenschaften, Ehren, rechten, wurden, zirden vnd gerichten dartzu gehorig wie er die bishere in vbung vnd gebrauch innen gehabt vnd herbracht hat nichts ausgenomen, auch anstat des vorgenanten domcapitels ein theil an der vogtei zu Eiselstat mit sambt einem Weingarten am zau gelegen mit seiner zugehorung vnd haben die gesanten vnd gewalthaber als balden dem Konig in B. Rudolfs Seel von solcher regalia weltlichkait vnd lehenschaft wegen gewonlich glubd vnd aid gethan vnd der Konig in dem brif ein beuelch gethan das alle des Stifts W. manne vnd vnterthan in welchem Stand oder wesens die sein, ime B. Rudolfen als irem rechten ordentlichen hern in allen vnd iglichen weltlichen Sachen die Regalia, lehengericht vnd herlickait [gestrichen: geh] berurend, gehorsam zu sein etc. bei pen 60 Mark laitigs gelds u actum Memmingen am 27 May anno 1494 priuilegiorum fo: 43 originale in monte sub regalis Nö wie B. Rudolf seine lehen empfangen daruber hat B. Lorentz kuntschaft lassen furen Recepta priuilegiorum fo: 167. duplicat fol: 115.
[Nachtragshand am Rand: Dabey stund auch die Contesta gewalts vnd schreibens an Kon: Mt auch Wallenstain vnd Cantzlern zufinden Jntem Copia Jntramesti] [Einfügung der Nachtragshand am Rand, Vite latig I. fol: 188]
Kommentar:
Die Nachtragshand fügt hinzu: Eibelstadt (
Eyfelstatt).
Die Nachtragshand fügt hinzu: Das Zeugnis über den Vorgang und die beteiligten Personen befindet sich im
Copia Jntramesti.
Fundort in der Hohen Registratur:
Standbuch 1012, Folio: 319r/319v, Schreiber: Lorenz Fries
Quellenverweis in der Hohen Registratur: Die angegebenen Quellen und Signaturen beziehen sich auf die archivalische Systematisierung des 16. Jahrhunderts. Diese entsprechen nicht den modernen Signaturen.
Liber privilegiorum f. 167
Liber privilegiorum f. 115
Digitalisat: