4. Man soll Waffenknechte und Angehörige der Ritterschaft noch eine Zeit lang beisammen behalten und streiffen lassen, um gegen Brandschatzung und andere Tyranneien vorgehen zu können. Es werden Leute trotz gezeigter Demut und Gehorsamkeit erstochen und geköpft. Sie sollen lieber zum Wiederaufbau von Schlössern gebraucht werden und erbeutete Dinge wieder zurückgeben.
Hans Fischer, ein Metzger in Würzburg (Hanns Fischer ain Metzler), tötet im Wirtshaus zum Ochsen einen anderen Bürger der Stadt, der Hans Carius heißt (Hannsen Carius genant). Deswegen befindet er sich eine Zeit lang auf der Flucht, wird aber auf Bitten vieler Adeliger wieder in die Stadt gelassen und von Bischof Konrad von Thüngen begnadigt. Dafür muss er eine Summe Geld verschreiben. Irgendwann nach diesen Vorgängen wird aber auch Hans Fischer getötet.
Nötigung und Raub auf den Straßen zu Pferd und zu Fuß sollen durch die Landsknechte und unter der Aufsicht anderer eingedämmt werden.
Zwei Hauptmänner bekommen den schriftlichen und beglaubigten Befehl zur Verbrechensbekämpfung.
Die Verfolgung von Verbrechen wie Nötigung, Raub, Mord, Brandstiftung und Brandschatzung obliegt den Amtmännern.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt schreibt an alle Ämter des Hochstifts, den banzischen Hintersessen Georg Krud von Tiefenroth ( Jorgen Krud von Tieffenrodt), der schon einmal wegen eines Mordbrands in Staffelstein (Staffelstain) gefangen gehalten und nach einer Urfehde wieder entlassen worden ist, aber danach Untertanen der Klöster Langheim und Banz in Witzmannsberg (Witzmansperg) und Eicha (zur Aych) ermordet hat, festzunehmen.