Anton von Brunn kommt wegen etlicher Vergehen in Haft und verzichtet in einer Urfehde schriftlich auf alle seine Rechte und Forderungen an Burglauer (Burcklaur) und stellt diese wieder dem Hochstift Würzburg zu.
Bischof Rudolf verbietet den Untertanen in den Ämtern, Bier zu brauen, um einen Anstieg der Getreidepreise zu verhindern. Nachdem aber kurz darauf der Frost viele Weinreben zerstört und der Wein teuer wird, hebt der Bischof das Bierbrauverbot für die Untertanen in den Ämtern wieder auf.
Fries verweist auf die Pflichten eines neu gewählten Bischofs gegenüber der Geistlichkeit. Diese betreffen den "geistlichen Zwang", die Strafverfolgung, Privilegien, Schutzpflicht sowie die Schulden des Hochstifts.
Wie man mit Leuten umzugehen hat, die sich nachts in den Würzburger Gassen aufhalten und Unfug betreiben, ist im Gassengebot von Bischof Lorenz von Bibra festgelegt.
Während Bischof Konrad von Thüngen auf dem Reichstag in Nürnberg verweilt, erlassen seine Statthalter ein Gassengebot in Würzburg.
Während Bischof Konrad von Thüngen auf dem Reichstag in Augsburg verweilt, erlassen seine Statthalter ein Gassengebot in Würzburg.
Bastian Brecht (Brecht) wird als Feind der Gemeinde von Kirchlauter (Kirchlauter) gesucht.
Valentin Reinhard (Rainhart) aus Prappach (Brappach) wird aus der Zent Königsberg in Bayern (Konigsperg) von Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt entlassen.
Wilhelm Bott (Bott) wird in Bruchel, einem Ort im Gebiet des Amtes Schwarzenberg, das dem Markgrafen von Ansbach untersteht, gefangen und nach Markt Bibart (Markbibart) überstellt.
Johann Boleck (Boleck Hans) wird ein Feind des Hochstifts wegen einer Fehde gegen Wilhelm, Heinrich und Andreas Schenkel.