Berthold von Heidingsfeld (Berchtolt von Haidingsfelt) übergibt bei Bischof Wolfram von Grumbach den Zehnt am Neuenberg zu Sommerhausen (Newenberg zu ahausen) dem Stift Ansbach zu Lehen.
Bischof Wolfram von Grumbach verpfändet die Hälfte des großen und kleinen Zehnts zu Rügshofen (Rugshofen) für 200 Pfund Heller an Konrad Fuchs von Suntheim und seine Frau Elisabeth (Conrad Fuchsen von suntheim vnd Elizabeth). Die beiden bekommen einen Revers, der beinhaltet, dass das Stift und das Domkapitel den Zehnt auslösen können.
Bischof Wolfram von Grumbach, geborener Wolfskeel, werden die Privilegien, Freiheiten und Rechte des Hochstifts von König Ludwig IV. bestätigt und in Nürnberg (Nuremberg) offiziell verliehen.
Graf Ulrich II. von Hanau (vlrich her zu hanau) und seine Ehefrau Agnes von Hanau (agnes sein hausfraw) besitzen einen Teil von Repperndorf (Reppersdorff), einen Teil von Iphofen (Iphofen) sowie von Dettelbach (dettelbach). Sie verkaufen alles zusammen für 2000 Pfund Haller an Bischof Wolfram von Grumbach.
Graf Ulrich II. von Hanau (her Vlrich von Hanaw) trägt Teile von Iphofen, Dettelbach und Repperndorf als Lehen Kaiser Ludwigs IV., der Bayern. Nach dem Verkauf dieser Güter an Bischof Wolfram von Grumbach werden ihm diese allesamt zu Nürnberg (Nuremberg) verliehen.
Bischof Wolfram von Grumbach erlaubt den Brüdern Andreas (Endressen), Albrecht (albrechten) und Ludwig von Thüngen (lutzen von Thungen), sowie Dietrich von Thüngen, dem Sohn von Andreas von Thüngen (ditzen des Endressen sone), auf dem Eichelberg (Aichelberg) zu Hals (halrich), ein Schloss zu errichten. Dafür verschreiben sie und ihre Nachkommen sich, dem Schloss, dem Bischof und dem Hochstift dauerhaft gegen alle, mit Ausnahme des Grafen Berthold von Henneberg (graff Bertholden von Hennenberg) und dessen Erben, beizustehen. Im Kriegsfall müssen die von Thüngen den Lehensmännern des Bischofs das Schloss zur Verfügung stellen, bekommen es im Anschluss jedoch wieder zurück. Sollten Bischof oder Hochstift aber Krieg gegen den Grafen von Henneberg führen, dürfen die von Thüngen keine Partei ergreifen. Sollten sie das Schloss verpfänden oder verkaufen müssen, soll dies an die Lehensmänner des Stifts geschehen. Im Gegenzug beschützt der Bischof die von Thüngen. Warum das ganze so geschieht, ist im Buch über die Geschichte des Hochstifts Würzburg unter dem Stichwort "Reussenberg" (Reussenberg) nachzulesen.