Herr Gottfried von Hohenlohe (Her Gotfrid von Hohenlohe) empfängt von Bischof Wolfram von Grumbach Widdern und Balsbach (Wideren vnd Balbach) als Lehen.
Herr Andreas von Hohenlohe-Brauneck (Her Andres von Brauneck) empfängt den Zehnt zu Stuppach (Stupach) und den halben Zehnt zu Dörtel (Turtal) als Lehen von Bischof Wolfram von Grumbach.
Albrecht von Romrod (Albrecht von Rumrat) erhält das Truchsessenamt des Stifts Würzburg von Bischof Wolfram von Grumbach.
Heinrich Baunach (Baunacher) zu Schwanberg (Swanberg) erhält von Bischof Wolfram von Grumbach eine halbe Wagenladung (fueder) Wein vom Zehnt zu Mainbernheim (Mainbernhaim), eine Burgwohnung auf dem Schwanberg und den Acker, der dazu gehört, als Mannlehen.
Heinrich Haßfurter (Hasfurter) gibt sein Sechstel am Groß- und Kleinzehnt zu Mainbernheim (Mainbernhaim) auf, weshalb ihn Erkenbert Gailing (Erkenberten Gailingen) von Bischof Wolfram von Grumbach als Lehen erhält.
Herr Albrecht von Hohenlohe (Albrecht von Hohenlohe) trägt Möckmühl (Meckmueln [Nachtragshand: Meckmühl]) vom Stifft Würzburg als Lehen. Dieses vermacht er seiner Frau Hedwig von Castell (frawen Hedwigen) mit Erlaubnis Bischof Wolfram von Grumbachs.
Bischof Wolfram von Grumbach verpfändet Johann von Heidingsfeld (Hanns v Haidingsfeld) für 200 Pfund Heller den Harroes Hof (Harroes), der jährlich 50 Malter Korn einbringt. Er verpflichtet sich mit Bürgen, den Hof in zwei Jahren wieder abzulösen.
In Heidingsfeld (Haidingsfeld) gibt es mindestens 72 Huben und dementsprechend viele Hübner. Der Herr von Heidingsfeld war bis zu seinem Tode Konrad von Hohenlohe (Conrad von Hohenlohe). Nach seinem Tod wird sein Bruder Gottfried von Hohenlohe (Gotfrid) Herr zu Heidingsfeld. Zwischen Gottfried und den Hübnern kommt es zum Rechtsstreit. Dieser wird von Bischof Wolfram von Grumbach geschlichtet. Es wird festgelegt, dass die Hübner Gottfried und seinen Erben jährlich 6 Fuder Wein und alle anderen Gülten ableisten müssen. Falls die Hübner das nicht anerkennen wollen, müssen sie ihre Hube aufgeben. Wenn sie ohne die Einwilligung Gottfrieds ihre Hube verkaufen, verleihen oder auf irgendeine andere Art gegen seine Rechte verstoßen, wird ihnen die Hube entzogen. Gottfried von Hohenlohe und seine Frau Elisabeth (Elisabet) tauschen 8 Jahre danach ihre Gerichtsbarkeit, ihre Leibeigenen, ihre Güter, Gülten, die Vogtei, Gerichtsrechte und andere Nutzungsrechte im Dorf Heidingsfeld und auch ihren Teil zu Kitzingen bei Bischof Otto von Wolfskeel gegen die Burg und Stadt Möckmühl (Meckmiln). Kaiser Ludwig IV bestätigt diesen Tausch, da diese gesamten Rechte und Besitztümer vom Reich zu Lehen gehen.
Ulrich von Hanau (Vlrich von Hanaw) verkauft die in den vorherigen Einträgen genannten Güter sowie etliche Teile zu Dettelbach (dettelbach) und Repperndorf (Reppersdorf) für 2000 Pfund an Bischof Wolfram von Grumbach.
Konrad Klinckhart (Conrat Klinckhart) empfängt als Mannlehen 2 Morgen Weingarten zu Homburg (Hohenburg), welche das Stift mit 16 Pfund Haller auslösen kann. Auf Bitten des Bischofs Wolfram von Grumbach erteilt Kaiser Ludwig IV. (Kaiser Ludwig der 4) dem Markt Homburg das Stadtrecht, mit dem Recht jede Woche dienstags einen freien Markt abhalten zu dürfen, sowie mit allen Rechtsgerechtigkeiten und Freiheiten, die auch die Stadt Gelnhausen (Gailnhausen) besitzt.