Die ersten Juden suchen in Heiligenstadt Schutz, um sich am Marktflecken ansiedeln zu können.
Der Bamberger Bischof Weigand (von Redwitz) verkauft und überschreibt das Schloss, Amt und den Markt Wachenroth mit Zugehörungen an Jörg Wilhelm von Wiesenthau und seine Erben.
Der Bamberger Bischof Georg IV. Fuchs (von Rügheim) verkauft und verschreibt Fritz von Wiesenthau zu Reckendorff Schloss, Markt und Amt Wachenroth mit Zugehörungen in Wiederverkaufsweise.
In dem Wappenbrief Kaiser Maximilians II. (HRR) für Berolzheim ist mehrfach die Rede von Berolzheim als einem Flecken. Ob damit ein Marktflecken gemeint ist, muss offen bleiben.
Mit Vorwissen und Einverständnis aller Herrschaft erhält der "Marck Lonnerstatt" eine schriftlich niedergelegte Siebner-Ordnung.
Fürstbischof Julius Echter (von Mespelbrunn) erlässt eine Gerichts- und Dorfordnung für Sulzfeld, in welcher die Gemeinde ebenfalls als Markt bezeichnet wird.
Lenkersheim bezeichnet sich im Gemeindebuch als "gepanntter vnnd gefreytter Flecken, Marckt Lenckerßheim".
Lenkersheim bezeichnet sich als "gefreides Dorf".
Als Verwaltungsmittelpunkt für die umliegenden Orte steigt Titting zum Markt auf. Eine Urkunde der Marktrechtsverleihung ist nicht überliefert, jedoch wird Titting im Visitationsprotokoll von 1601 als "oppidum" bezeichnet. Diese Bezeichnung wird für alle eichstättischen Märkte verwendet. Vor 1600 ist stets vom Dorf Titting die Rede.
In der Dorfordnung wird Remlingen ausdrücklich als Dorf und Flecken bezeichnet.