Weiltingen wird erstmals urkundlich genannt. Ein Marquard de Wiltingen ist Zeuge einer Urkunde des ehemaligen Klosters Auhausen (an der Wörnitz).
Zapfendorf wird erstmals urkundlich erwähnt. Es befindet sich in der Hand der Grafen von Andechs-Meran, die durch diese Urkunde ihren Dienstmann Eberhard "Forscho" (Förtsch) von Thurnau und dessen Sohn, Albert von Wildenrode, mit dem Dorf Zapfendorf belehnen.
Lichtenau wird erstmals urkundlich erwähnt. Die Urkunde betrifft das "castrum Lihtenowe" der Herren von Dornberg.
Ammerndorf wird erstmals urkundlich erwähnt: Die Burggrafen Conrad I. und sein Sohn Friedrich II. von Nürnberg erklären, dass sie zugunsten des Klosters Heilsbronn auf ihre angeblichen Herrschaftsrechte über Güter und Personen in Ammerndorf ("Amelratorf") verzichten.
Erstmals wird ein Bernoldus de Mengeburg (Mönchberg) in einer Urkunde genannt.
Dürrwangen wird das erste Mal urkundlich erwähnt. Durch einen in Feuchtwangen geschlossenen Vertrag einigt sich Ulrich von Warperg mit Graf Ludwig V. von Öttingen über die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, in die Ulrich geraten war. Dürrwangen verbleibt laut diesem Vertrag im Besitz Ulrichs.
"Wendelstyn" wird erstmals urkundlich erwähnt, als der Anwohner Arnold von Wendelstein zusammen mit dem Nürnberger Bürger Arnold Holzschuher das Probsteiamt Fürth vom Domkapitel Bamberg für drei Jahre gepachtet hat.
Eine dritte Meinung zur Erstnennung Plechs besagt, Plech sei erstmals im Jahre 1266 urkundlich belegt. Der letzte Staufer Konradin verpfändet Plech an die Herzöge Ludwig und Heinrich von Bayern. Diese Annahme stützt sich bei der Deutung des Ortsnamens auf das mittelhochdeutsche Wort "blaejen", worunter man das Schmelzen im angeblasenen Feuer versteht.
Mitwitz wird erstmals urkundlich erwähnt.
Der Ort Kirchzell wird erstmals urkundlich erwähnt.