Fürstbischof Julius Echter (von Mespelbrunn) erlässt eine Handwerksordnung für die Tuchscherer und Schneider in Retzbach.
Als Verwaltungsmittelpunkt für die umliegenden Orte steigt Titting zum Markt auf. Eine Urkunde der Marktrechtsverleihung ist nicht überliefert, jedoch wird Titting im Visitationsprotokoll von 1601 als "oppidum" bezeichnet. Diese Bezeichnung wird für alle eichstättischen Märkte verwendet. Vor 1600 ist stets vom Dorf Titting die Rede.
Das Wasserschloss wird unter den Freiherren von Würtzburg als Barockschloss neu gebaut, nachdem es im Bauernkrieg zerstört worden ist.
Felix Rehm von Kötz ist öttingischer Vogt in Aufkirchen.
Als Jobst von Künsberg 1591 ohne Leibeserben stirbt, fällt das Rittermannslehen Gossenreuth zum Teil zu den Grundholden in Weidenberg.
Der Wert des gesamten Besitzes der Thünger in Büchold wird auf 136.860 Gulden, 13 Batzen und einen Pfennig geschätzt. Die Gerichtsbarkeit ist in dieser Schätzung jedoch nicht berücksichtigt. Der Wert des Schlosses mit den zugehörigen Gebäuden wird auf 12.000 Gulden geschätzt. Für den Unterhalt von Schule, Kirche und Pfarrer werden 3000 Gulden veranschlagt.
Helmstadt gehört zum wertheimischen Amt Remlingen.
Der evangelisch gesinnte Pfarrer Jageisen wird von seiner Pfarrei Markt Bibart vertrieben und als Nachfolger der römisch-katholische Pfarrer Dörfler durch den Würzburger Bischof Julius Echter (von Mespelbrunn) eingesetzt.
An einer Urkunde von 1595 findet sich zum ersten Mal das Gemeindesiegel von Zell.
Die Brüder Hans Bernhard und Georg Friedrich von Thüngen werden vom Würzburger Bischof Julius Echter (von Mespelbrunn) am 14. Juli bzw. vom Domkapitel am 14. September mit dem Bücholder Besitz belehnt.