Küps kommt an den minderjährigen Georg Dietrich von Redwitz, mit dem die alte Küpser Linie der Redwitz 1662 schließlich ausstirbt.
Weiltingen ist in bayerischem Besitz.
Nach dem Tod des letzten Herren von Maßbach beansprucht der Bischof von Würzburg das Schloss Maßbach nebst dem Zent- und Vogteigericht als heimgefallenes Lehen und verlegt seinen Sitz in dessen Besitz.
Nach der schwedischen Niederlage in der Schlacht von Nördlingen 1634 nimmt Mainz im Jahr 1635 wieder von Burgsinn Besitz. Noch im gleichen Jahr versucht der Ehemann der Eva Marie von Thüngen, Ernst Konrad von Lampes, die Herrschaft über Burgsinn an sich zu bringen. Er scheitert jedoch mit diesem Vorhaben an der Übermacht der Kurmainzer. Mainz lässt das kaiserliche Regiment in Burgsinn einrücken, die Güter der von Thüngen werden den Bauern preisgegeben und die beiden Schlösser verwüstet.
Nachdem der männliche Stamm der von Wildenstein mit Wolfgang von Wildenstein ausstirbt, fällt Ermreuth dem Markgrafen zu Ansbach heim. Von diesem geht es auf Hieronymus III. von Egloffstein über.
Der nun volljährige Hans Wilhelm Haller II. wird vom Würzburger Fürstbischof Franz (von Hatzfeld) mit Helmstadt belehnt.
Hollenbach untersteht kriegsbedingt vorübergehend dem Deutschen Orden.
Der Kurfürst von Sachsen schenkt dem kaiserlichen Feldmarschall Melchior von Hatzfeld aus Dankbarkeit für die Unterstützung im Krieg gegen die Schweden das sächsische Lehen zu Maßbach unter dem Vorbehalt der sächsischen Kirchenhoheit. Hatzfeld beteuert, er wolle das bestehende Religionswesen unangetastet lassen.
Von den Söhnen des Hans Jakob Muffel, die ihre Güter erst jetzt teilen, nachdem wieder etwas ruhigere Zeiten angebrochen waren, erhält Christoph Jakob I. Muffel den ersten Halbteil mit dem großen Schloss und Johann Jakob Muffel den zweiten Halbteil mit dem dabei zum ersten Mal genannten Schloss, das sich außerhalb der Veste, aber direkt am Schlossgraben befand. Johann Sigmund und Christoph Gabriel erhalten Eckenheid und die übrigen Muffelschen Besitzungen.
Randersacker geht im Tausch gegen das Dorf Stockheim vom Würzburger Fürstbischof Franz (von Hatzfeld) an das Würzburger Domkapitel über. Das Domkapitel übt Rechtsprechungsgewalt aus und setzt einen Schultheiß als höchsten domkapitelschen Beamten ein (mit Wohnsitz im Zehnt- und späteren Domkapitelshof).