Es wird markgräflich bewilligt, dass der Markt Wirsberg die gleiche Anzahl Viehmärkte durchführen darf wie der Markt Kasendorf.
Fürst Albrecht Ernst II. stirbt. Mit ihm erlischt die evangelische Öttinger Linie und Aufkirchen kommt an Öttingen-Wallerstein.
Das Jahr wird als Verleihungsjahr von zwei Jahrmärkten und einem Wochenmarkt für Wallenfels genannt. Es handelt sich hierbei aber eventuell um eine Bestätigung der Märkte von 1540 bzw. 1638.
Die dreitägigen Jahrmärkte in Ebensfeld werden vom Bamberger Bischof Friedrich Karl (von Schönborn-Buchheim) abgeschafft, um den Märkten in Staffelstein nicht zu schaden. Der dortige Rat hatte gegen das zuvor erteilte Privileg Protest eingelegt.
Es kommt zu Streitigkeiten zwischen dem Bayreuther Fraischamt Marktbergel und Hohenlohe-Schillingsfürst, da im Regensburger Teilungsvertrag von 1541 die Jurisdiktionsgrenze nicht endgültig festgelegt ist.
Graf Philipp Ernst von Hohenlohe (der Jüngere) leitet die Geschicke der Herrschaft Wilhermsdorf.
In Baudenbach sind 50 Häuser verzeichnet. Die Gemeindeherrschaft übt seit 1554 das Klosteramt Münchsteinach aus. Zudem wird an Neustadt a. d. Aisch ein Wehrzoll entrichtet.
Die grundherrschaftliche Aufteilung der Anwesen in Roßtal wird in der Amtsbeschreibung von Johann Gottlieb Rötter so beschrieben: 68 markgräfliche, fünf nürnbergische, vier sommerische (leonrodische) Anwesen und ein Burgstall. Damit gibt es in Roßtal insgesamt 79 Anwesen.
Das Hochstift Würzburg erlässt eine neue Dorfordnung für Büchold, die auf der alten dalbergischen basiert.
Das Rittergut Marktschorgast fällt mit dem Tod des Carl Friedrich von Wallenrode an den Bischof von Bamberg Friedrich Karl (von Schönborn-Buchheim) als Lehen zurück.