Nach dem Tod Stephan Weigels kommt dessen zweiter Halbteil an Offnay Weigel, die ihn wiederum ihrem Schwiegersohn Ritter Albrecht von Wolfstein überlässt. Dieser einigt sich noch im gleichen Jahr mit seinem Schwager Jakob II. Weigel über den Besitz der Veste und des Marktes Eschenau.
Im ersten Urbar der Markgrafen von Brandenburg wird Dachsbach schon als Amt genannt.
Erzbischof Wilhelm von Köln gibt seine Zustimmung zu der Verleihung der Zölle und Geleite in Gelchsheim und Markt Einersheim an Ludwig von Hohenlohe durch Kaiser Karl IV. (HRR).
Ludwig, Markgraf zu Brandenburg, Herzog zu Bayern, Pfalzgraf auf dem Rhein und Graf zu Tirol, bestätigt die Verleihung des Geleits und Zolls in Gelchsheim und Markt Einersheim an Ludwig von Hohenlohe durch Kaiser Karl IV. (HRR).
Der Mainzer Erzbischof Gerlach (von Nassau) überlässt Dorf und Kirche zu Bürgstadt dem Mainzer Dompropst und dem Domkapitel. Alle ehemaligen Filialen müssen den Zehnten von nun an über Bürgstadt an das Domkapitel abführen.
Bechhofen erhält das Marktrecht durch König Karl IV. (ab 1355 Kaiser HRR).
Ein Privileg des Pfalzgrafen Rudolf II. erlaubt es Auerbach, Zoll von durchfahrenden Waren zu erheben (Brücken- oder Wegzoll).
Der Ritter Eckelin von Seinsheim übergibt dem Abt Dietrich von Mönchberg im Zuge eines Gütertauschs Hofstätten und Häuser in Seinsheim. Dieser Vertrag wird von Bischof Friedrich von Bamberg bestätigt.
Nach dem Tod des Pfalzgrafen Rudolf II. kommt Auerbach mit anderen Orten durch Verkauf an König Karl IV. (ab 1355 Kaiser HRR) und damit an Böhmen. Auerbach erlebt eine Blütezeit, was sich im Erwerb von Privilegien niederschlägt: Es erhält das Bannrecht über Tafernen (Wirtshäuser), das Recht der Zollfreiheit mit Nürnberg und das Recht einen Wochenmarkt abhalten zu dürfen. Der Kaiser selbst hält sich wohl mehrmals in Auerbach auf.
In den Verträgen von Hagenau gehen Pegnitz und Plech endgültig in den Besitz König Karls IV. (ab 1355 Kaiser HRR) über.